In dieser Asylunterkunft an der Ortsdurchfahrt von Steinau-Marjoß trug sich die tragische Bluttat Anfang Juni vergangenen Jahres zu. Archivfoto: Ulrich Schwind
Die Staatsanwaltschaft Hanau ist mit dem Urteil im Marjosser Tötungsprozess (wir berichteten) nicht einverstanden und hat deswegen fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Das teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Hanau unter Vorsitz von Richter Dr. Mirko Schulte hatte vor gut einer Woche die Tat als Totschlag gewertet. Der 40-jährige Angeklagte sollte deswegen neun Jahre ins Gefängnis.
























