Zuständigkeit der Wohngeld-Sachbearbeitung ändert sich

Bruchköbel

Am 01.07.2013 wechselt die Zuständigkeit der Wohngeld-Sachbearbeitung von der Stadt Bruchköbel zum Main-Kinzig-Kreis.

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Das bedeutet, dass die Anträge ab Juli 2013 ausschließlich von der Wohngeldbehörde des Main-Kinzig-Kreises bearbeitet werden.

Adresse:

Kreisausschuss

des Main-Kinzig-Kreises

Wohngeldbehörde

Barbarossastraße 16 – 24

63571 Gelnhausen

Sprechzeiten:

Mo, Di., Mi.:     8.00 – 12.00 Uhr

            13.00 – 15.00 Uhr

Do.:                8.00 – 12.00 Uhr

                        13.00 – 17.30 Uhr

Freitag             8.00 – 12.00 Uhr

Die Stadt Bruchköbel wird dann nur noch die Anträge entgegennehmen und die nötigen Unterlagen im Rahmen der Amtshilfe weiterleiten. Aufgrund dessen werden nach Ende des Wohngeld-Bewilligungszeitraumes keine Erinnerungsschreiben mehr verschickt. Die Antragssteller müssen eigenverantwortlich an die weitere Antragsstellung denken. Die Anträge werden Sie weiterhin wie gewohnt in Zimmer 6 im Rathaus Bruchköbel stellen können.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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