Am 01.07.2013 wechselt die Zuständigkeit der Wohngeld-Sachbearbeitung von der Stadt Bruchköbel zum Main-Kinzig-Kreis.
Das bedeutet, dass die Anträge ab Juli 2013 ausschließlich von der Wohngeldbehörde des Main-Kinzig-Kreises bearbeitet werden.
Adresse: Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises Wohngeldbehörde Barbarossastraße 16 – 24 63571 Gelnhausen | Sprechzeiten: Mo, Di., Mi.: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Do.: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.30 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr |
Die Stadt Bruchköbel wird dann nur noch die Anträge entgegennehmen und die nötigen Unterlagen im Rahmen der Amtshilfe weiterleiten. Aufgrund dessen werden nach Ende des Wohngeld-Bewilligungszeitraumes keine Erinnerungsschreiben mehr verschickt. Die Antragssteller müssen eigenverantwortlich an die weitere Antragsstellung denken. Die Anträge werden Sie weiterhin wie gewohnt in Zimmer 6 im Rathaus Bruchköbel stellen können.
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