Neue Entwässerungssatzung der Stadt Bruchköbel

Bruchköbel
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Am 18.05.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel eine neue Entwässerungssatzung, welche rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, beschlossen.



Die Gebühren für die Einleitung von häuslichem Schmutzwasser wurde pro m³ von 2,68 € auf 1,96 € gesenkt und für das Einleiten von Niederschlagswasser von 0,50 € auf 0,54 € pro Quadratmeter erhöht.

Aber auch die Verfahrensweise bei der Abrechnung der Sonderwasserzähler wird sich ändern. Die Abrechnung wird ab dem Jahr 2021 über die Main-Kinzig-Kreiswerke GmbH erfolgen. Das bedeutet, dass die Sonderwasserzähler nicht mehr durch die Stadtverwaltung Bruchköbel abgelesen und abgerechnet werden, sondern dies mit der Ablesung und mit der Jahresabrechnung der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH erfolgen wird. Eine gesonderte Abrechnung durch die Stadt Bruchköbel entfällt damit. Um diese Umstellung gut zu bewältigen, wurden alle Gebührenpflichtigen, die einen Sonderwasserzähler haben, von der Stadt Bruchköbel angeschrieben, um die notwendigen Informationen (wie z.B. Kundennummer usw.) zu erhalten. Diese Daten werden dann von der Stadt Bruchköbel an die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH weitergeleitet, damit diese zukünftig eine ordnungsgemäße Abrechnung erstellen können. Für die Ablesung durch die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH entsteht pro Sonderwasserzähler eine Gebühr von 7,00 € (vorher: 10,00 €), die in der Jahres-Verbrauchsabrechnung berücksichtigt wird. Die Neubeantragung eines Sonderwasserzählers müssen Sie weiterhin bei der Stadt Bruchköbel erledigen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Steueramt, welches Ihnen unter der Telefonnummer 06181/975814 oder unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung steht. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.bruchkoebel.de

"Wir bitten zu beachten, dass sämtliche oben beschriebenen betragsmäßigen Veränderungen im Jahr 2021 nicht unterjährig zwischenabgerechnet werden, sondern erst mit der jeweiligen Endabrechnung 2021 von der Main-Kinzig-Kreiswerke GmbH erfolgen wird", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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