Kommunalpolitik ruft zur Mitarbeit als Wahlhelfende auf

Bruchköbel
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Zur Durchführung von Wahlen, wie der Bundestagswahl am 26. September, sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unverzichtbar.



Sie bilden als Wahlvorstände das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk, sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens und für viele Wählerinnen und Wähler die nächsten Kontaktpersonen. Wahlhelfende begleiten den Ablauf der Wahlhandlung vor Ort im Wahllokal oder wirken an der Auszählung in einem Briefwahlbezirk mit. Sie händigen die Stimmzettel in den Wahllokalen aus und stellen die ordnungsgemäße Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger sicher. Nach Schließung der Wahllokale zählen sie die Stimmzettel aus und stellen dann für den Wahlbezirk das Wahlergebnis fest. Aktuell sucht die Stadt Bruchköbel noch freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Auch über den aktuellen Anlass der Bundestagswahl hinaus, werden immer wieder Wahlberechtigte gesucht, die sich grundsätzlich freiwillig zur Mitarbeit in den Wahlvorständen melden. 

Die in Bruchköbel kommunalpolitisch Aktiven rufen gemeinsam dazu auf, sich bei Interesse an das Wahlamt der Stadt zu wenden (Im Netz unter www.bruchkoebel.de, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder zu den Geschäftszeiten telefonisch unter 06181 - 975-283). „In Bruchköbel funktioniert das freiwillige Ehrenamt, weil sich immer viele Bruchköbelerinnen und Bruchköbeler engagiert haben und engagieren – und dieses Engagement braucht immer Verstärkung durch Sie und Euch. Demokratie und Gemeinschaft leben vom Mitmachen.“, so die Bruchköbeler Parteien und Wählervereinigungen in einer gemeinsamen Mitteilung. 

Das Wahlamt der Stadt sowie die Parteien und Wählergemeinschaften beantworten gerne Fragen rund um das Thema. Wahlhelfenden werden seitens der Stadt auch Schulungen und schriftliche Informationsmaterialien angeboten. Außerdem steht ihnen für ihren Dienst eine kleine Aufwandsentschädigung – das sogenannte Erfrischungsgeld – zu.


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