Im Wahlbezirk 7 mit dem Wahllokal Kindertagesstätte Südwind wurden versehentlich Wahlbenachrichtigungen mit dem falschen Wahllokal in Oberissigheim versendet. Die Wahlberechtigten dieses Wahlbezirks erhielten daraufhin eine weitere Wahlbenachrichtigung mit den richtigen Angaben zum Wahllokal in der Kindertagesstätte Südwind, Ludwig-Erhard-Straße 15 sowie ein Erläuterungsschreiben.

Ebenfalls im Wahlbezirk 7 findet eine statistische Auswertung statt. Dazu erhalten die Wahlberechtigten einen Stimmzettel mit einem Kennbuchstaben, der das Alter und das Geschlecht der Wählerin und des Wählers verschlüsselt wiedergibt. Dabei wird das Wahlgeheimnis unbedingt gewahrt. Die Stimmzettel werden ohne Berücksichtigung des Kennbuchstabens ausgezählt. Erst nach der Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses erhält das Statistische Landesamt die Stimmzettel zur anonymen Auswertung. Zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus besteht in allen öffentlichen Gebäuden – und somit auch in den Wahllokalen – Maskenpflicht.

Die Wahlberechtigten werden daher gebeten, während ihres Aufenthalts im Wahllokal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (OP- oder FFP2-Maske). Weiterhin empfiehlt das Wahlamt, einen eigenen Schreibstift mit ins Wahllokal zu bringen, um auch hier die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Die Stimmzettel, die im Wahllokal ausgegeben werden, sind seitlich mit einem rosa Streifen versehen. Dieser Streifen kennzeichnet die Stimmzettel des Wahlkreises 180, zu dem die Stadt Bruchköbel gehört. In der rechten oberen Ecke befindet sich auf dem Stimmzettel eine Lochung, die die Anlage einer Blindenschablone ermöglicht.


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