Neue Regelung für Nutzung der städtischen Gebäude

Bruchköbel
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In der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird die Verwaltung eine neue Entgelt- und Benutzungssatzung für die städtischen Liegenschaften einbringen.



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Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Stadt in diesem Bereich als Unternehmer umsatzsteuerliche Regelungen in Anspruch nehmen kann, die finanzielle Vorteile bringen. Und natürlich gilt es die Preise für die neuen Räumlichkeiten im Stadthaus festzulegen, die sich an vergleichbaren Räumlichkeiten in der näheren Umgebung orientieren.

Erstmals war eine Vorlage der Verwaltung vom Magistrat, nach umfangreichen Diskussionen und daraus resultierenden Änderungen, direkt in den Fachausschuss verwiesen worden. Der Haupt- und Finanzausschuss konnte in dieser Woche ausführlich und intensiv beraten. Dabei konnten ebenfalls einige Änderungen an der Vorlage der Verwaltung auf den Weg gebracht werden, die insbesondere dem Vereinsleben Rechnung tragen sollen. Bürgermeisterin Sylvia Braun äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis und der mehrheitlichen Beschlussempfehlung durch den Ausschuss: „Als Verwaltung müssen wir den Blick auf die ganze Stadt haben, insbesondere in Hinsicht auf unsere finanzielle Lage. Erst im letzten Sommer hatten wir vom Hessischen Rechnungshof mitgeteilt bekommen, dass im Bereich der Liegenschaften viel Einsparpotential liegt. Doch unser Vereinsleben ist aktiv und lebendig. Weil dies weiter unterstützt werden soll, braucht es eine klare politische Willensbekundung. Auch bei den Regelungen für das Stadthaus bieten wir eine Veranstaltung pro Verein ohne Entgelt. Obwohl das vor Jahren beschlossene Konzept für die Finanzierung des Innenstadtumbaus klar eine wirtschaftliche Betrachtung des neuen Gebäudes einkalkuliert hatte“, nimmt Bürgermeisterin Braun hier die damals verantwortlichen Fraktionen in die Pflicht.

Die Vorlage der Verwaltung wurde vom Ausschuss mit dem dafür notwenigen politischen Willen im Hinblick auf die Vereine angepasst; so werden die Abteilungen der Vereine mit den Vereinen für Veranstaltungen im Stadthaus gleichsetzt und kommerzielle Veranstaltungen in den Bürgerhäusern und Mehrzweckhallen für die Vereine ohne oder ab der dritten Veranstaltung mit reduziertem Entgelt ermöglicht. Die nun vorliegenden Regelungen sollen nach dem Wunsch der Fraktionen in einem Jahr gemeinsam mit den Vereinen auf Praktikabilität überprüft werden. „Mit der nun entstandenen Fassung der Entgelt- und Benutzungsordnung für unsere städtischen Liegenschaften, insbesondere für das neue Stadthaus, haben Verwaltung, Magistrat und Fachausschuss gemeinsam eine gute Regelung erarbeitet, die sowohl die finanziellen Rahmenbedingungen als auch die Bedürfnisse der Vereine und das gesellschaftliche Leben im Blick hat. Und genau das darf die Bürgerschaft auch von der Politik erwarten. „Ich bin zuversichtlich, dass die Stadtverordnetenversammlung dies nächste Woche ebenfalls so sehen und den Beschluss fassen wird. So kann das Stadthaus ab Mitte Juni in den offiziellen Veranstaltungsbetrieb gehen“, freut sich Bürgermeisterin Braun.

Vor der Sitzung des Ausschusses hatte die Bürgermeisterin die Stadtverordneten eingeladen, sich vom Stand des Umzugs ins Stadthaus ein Bild zu machen. Die Stadtverordneten zeigten sich besonders vom Blick in den künftigen Sitzungssaal begeistert, in dem künftig die klugen Entscheidungen der Bruchköbeler Kommunalpolitik getroffen werden können.

Link zum Entwurf der Satzungsvorlage Entgelt- und Benutzungsordnung städtische Gebäude: https://rim.ekom21.de/bruchkoebel/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdv8m9geecA1UuhFfSwC6GsCzdH0cfWesk_ii9r6RtYA/Microsoft_Word_-_Entgelt-_und_Benutzungsordnung_final.docx.pdf


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