Zuständigkeit der Wohngeld Sachbearbeitung wechselt

Bruchköbel

Am 01.07.2013 wechselt die Zuständigkeit der Wohngeld-Sachbearbeitung von der Stadt Bruchköbel zum Main-Kinzig-Kreis.

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Das bedeutet, dass die Anträge ab Juli 2013 ausschließlich von der Wohngeldbehörde des Main-Kinzig-Kreises bearbeitet werden. Die Stadt Bruchköbel wird dann nur noch die Anträge entgegennehmen und die nötigen Unterlagen im Rahmen der Amtshilfe weiterleiten.

Aufgrund dessen werden nach Ende des Wohngeld-Bewilligungszeitraumes keine Erinnerungsschreiben mehr verschickt. Die Antragssteller müssen eigenverantwortlich an die weitere Antragsstellung denken. Die Anträge werden Sie weiterhin wie gewohnt in Zimmer 6 im Rathaus Bruchköbel stellen können.


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