Prozessauftakt: Überfall auf Sparkasse und Takko-Markt in Bruchköbel

Bruchköbel
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Nach Überfällen auf die Sparkasse und den Takko-Markt in Bruchköbel im Jahr 2017 beginnt jetzt im Landgericht Hanau der Prozess gegen die drei mutmaßlichen Täter wegen räuberischer Erpressung und Betrugs.  Verhandlungsbeginn ist am Freitag, 17. November, um 9 Uhr in Saal A 215. Fortsetzungstermine wurden für den 24.11.2023, 29.11.2023, 13.12.2023 und 15.12.2023, jeweils 9:00 Uhr, anberaumt.



Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft den in den Jahren 1957, 1968 und 1974 in Hanau beziehungsweise Eisenach geborenen Angeklagten vor, in der Zeit vom 23.06.2017 bis 30.10.2017 in Bruchköbel in unterschiedlichen personellen Zusammensetzungen Überfalle zur Erlangung von Bargeld getätigt zu haben. So sollen zwei der Angeklagten die Filialleiterin der Sparkassen-Filiale in Bruchköbel-Roßdorf abgepasst und unter dem Eindruck der Bedrohung mit einem harten Gegenstand in Form einer Waffe zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Nachdem die Filialleiterin wiederholt versichert haben soll, dass es kein Bargeld in der Bank gebe, sollen die beiden gemeinsam agierenden Angeklagten die Autoschlüssel und das Portemonnaie der Geschädigten gefordert haben. Als eine Kundin erschien und die Situation erkannte, sollen die Angeklagten mit dem Pkw der Filialleiterin geflohen sein, den sie später unverschlossen auf einem Parkplatz zurückgelassen haben sollen.

Eine Woche später soll einer der Angeklagten als Bauarbeiter verkleidet vor der Filiale eines Takko-Marktes in Bruchköbel zwei Mitarbeiterinnen abgepasst und diese unter dem Eindruck einer nach unten in einen mitgebrachten Eimer gerichteten Schusswaffe zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Die Mitarbeiterinnen sollen daraufhin den Tresor geöffnet und dem Angeklagten insgesamt 6.500 € Bargeld übergeben haben. Der Angeklagten soll die Mitarbeiterinnen sodann in den mit einer Stahltür gesicherten Tresorraum eingeschlossen haben, bevor er – dem gemeinsamen Tatplan folgend – mit dem vor dem Geschäft in einem Fahrzeug wartenden Mitangeklagten mit der Beute geflüchtet sein soll.

Zudem soll einer der Angeklagten bei einer Bank unter Vorlage einer Gehaltsabrechnung eines Unternehmens aus Dingelstädt einen Kredit von 10.000 € beantragt und erhalten haben, obwohl er nie bei diesem Unternehmen beschäftigt war. Er soll vielmehr eine gefälschte Gehaltsabrechnung zur Erlangung des Kredits vorgelegt haben, in der Absicht, diesen nicht zurückzuzahlen.


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