Vermehrt fragen Angehörige bei der Friedhofsverwaltung, ob man die Trauerbewältigung im privaten Heim vornehmen kann.
Vermehrt fragen Angehörige bei der Friedhofsverwaltung, ob man die Trauerbewältigung im privaten Heim vornehmen kann.
Dabei soll die Ascheurne ebenfalls zu Hause verwahrt oder gar beigesetzt werden. Ausländische Unternehmen werben verstärkt mit dem Urnenversand in ein entsprechendes Land, in dem die Beisetzung bereits mit der Herausgabe der Urne an die Angehörigen vollzogen sei.
„Die Folgen eines Ausnutzens dieser angeblichen rechtlichen Grauzone, können bei den Angehörigen zu großem Unmut führen“, so Hauptamtsleiter Dr. Wächtler. Die Friedhofs-verwaltung weißt darauf hin, dass es im Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz entgegen der Behauptung dieser Firmen eine klare Regelung gibt. So sind Urnen in Hessen in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnenwand, einer Urnengrabstelle oder in einem Grab beizusetzen oder zur Beisetzung an eine Friedhofsverwaltung zu versenden. Die Erlasslage des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sport zur Beisetzungspflicht lässt keinerlei andere Sichtweise zu. Die Aufbewahrung oder Bestattung von Urnen im privaten Bereich der Angehörigen stellt einen Verstoß gegen das Friedhofs- und Bestattungsgesetz dar. „Ich will die Trauerfamilien vor falschen Hoffnungen und finanziellen Schritten bewahren und kann vor solchen Geschäftspraktiken nur warnen“, ergänzt Bürgermeister Günter Maibach.
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