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Auch die privaten Büsche, Hecken und Bäume, die an den öffentlichen Straßenverkehr angrenzen, wachsen gerade oftmals mehr als gewünscht. Äste von Büschen oder Bäumen, die in die Fahrbahn oder den Gehweg ragen, können zu Behinderungen führen.  

Darum informiert die Stadtverwaltung, dass Hecken, Büsche, Sträucher und andere Gewächse, die die Sicherheit und Übersichtlichkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, zurückzuschneiden sind. Insbesondere dann, wenn nicht einmal Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer ungehindert den Gehweg passieren können.

Auch die Ordnungsbehörde bittet darum, auf den Bewuchs entlang der privaten Grundstücksgrenzen zu achten und gegebenenfalls einen Rückschnitt vorzunehmen. Damit es auch beim Einsatz von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen nicht zu Behinderungen oder gar Verzögerungen kommt. Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass ein solcher Rückschnitt des Überwuchses auch während der Brut- und Setzzeit erfolgen darf, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert.


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