Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft dem im Jahr 1985 in Weilburg geborenen und heute 40 Jahre alten Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, am 22.06.2019 in Bruchköbel gemeinsam mit weiteren Mittätern nachts durch Eintreten der Wohnungstür in die Wohnung des Geschädigten eingedrungen zu sein, wobei die Gruppe eine Machete, einen Schreckschussrevolver, einen Holzknüppel sowie Pfefferspray mit sich geführt haben soll.
Einer der Beteiligten soll dem Geschädigten mit dem Holzknüppel auf den Kopf geschlagen und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, der Angeklagte soll Pfefferspray in die Luft gesprüht haben. Dies soll dazu gedient haben, den Geschädigten zur Herausgabe von vermeintlich zuvor entwendeten Gegenständen zu veranlassen, welche sich allerdings nicht mehr in seinem Besitz befanden.
Es soll jedoch ein goldener Ring des Geschädigten im Wert von ca. 50 €, dessen iPhone im Wert von ca. 700 € sowie etwas Bargeld entwendet worden sein. Der Geschädigte soll durch den Einsatz des Pfeffersprays außerdem eine Reizung der Augen und Schmerzen erlitten haben.
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