Mit Blick auf die laufende Plakatierung zur Bürgermeisterwahl am 26. Oktober 2025 erinnert die CDU Bruchköbel an die gültige Ausnahmegenehmigung der Stadt Bruchköbel. "Diese legt eindeutig fest, dass Wahlplakate erst ab dem 15. September 2025 und nur an den zugelassenen Standorten aufgestellt werden dürfen. Offenbar wurde diese Regelung jedoch nicht überall beachtet: Bereits in den frühen Morgenstunden des 14. September begann die Plakatierung der Amtsinhaberin Sylvia Braun (FDP) – also vor dem offiziell genehmigten Zeitraum", so die CDU Bruchköbel in einer Pressemitteilung.
Die städtische Ordnungsbehörde habe aufgrund Bürgerbeschwerden alle Parteien telefonisch aufgefordert, sich an die Vorgaben zu halten: "Dennoch zeigt sich weiterhin ein unausgewogenes und teilweise unzulässiges Bild der Wahlwerbung im gesamten Stadtgebiet. Die CDU Bruchköbel hat sich konsequent an die Regeln gehalten. Um den Vorgaben der Genehmigung gerecht zu werden, wurden sogar bereits aufgehängte Plakate an einzelnen Standorten wieder entfernt, um die zulässige Anzahl nicht zu überschreiten", so die CDU weiter.
"An mehreren Knotenpunkten und Hauptverkehrsstraßen hängen hingegen deutlich mehr Plakate, als in der Genehmigung erlaubt – teils sogar mehr an einem Kreisverkehr, als für die gesamte Straße vorgesehen ist. Fairness im Wahlkampf bedeutet auch Fairness bei der Plakatierung“, betont CDU-Vorsitzender Matthias Hillmann. „Wir alle haben dieselben Spielregeln erhalten – und wir erwarten, dass sich alle daran halten. Wer Regeln bewusst missachtet, verschafft sich einen unfairen Vorteil und schadet dem demokratischen Miteinander in unserer Stadt.“
Besonders fragwürdig sei dabei, dass ausgerechnet die Partei der amtierenden Rathauschefin die Regeln der eigenen Verwaltung offenbar missachte: "Das ist keine Vorbildfunktion – und lässt tief blicken. Die CDU Bruchköbel appelliert an alle Beteiligten, die städtischen Auflagen ernst zu nehmen und umzusetzen. Sollten weiterhin Verstöße auftreten, liegt es an der Ordnungsbehörde, diese zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Wahlkampf sollte mit Sachargumenten geführt werden – nicht mit Regelverstößen."
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