Kreiswerke Main-Kinzig

Die Reinigung der Gehwege und das Freihalten der Rinnen sind wichtig, um Verstopfungen und Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu vermeiden.

Der Rückschnitt von Büschen und Bäumen an Grundstücksgrenzen muss ebenfalls durch die Eigentümer erfolgen, um an Straßen die Durchfahrtshöhe von 2,5 Metern über Gehwegen und 4,5 Metern über Straßen zu gewährleisten. Diese Regeln gelten auch bei unbebauten Grundstücken. Hinweise zu stark verschmutzten Gehwegen oder überhängende Büsche können über den Mängelmelder auf www.bruchkoebel.de erfolgen.

 

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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