Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt ist.
Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt ist.
Etwa alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau vergewaltigt! Die Betroffenen leiden meist ein ganzes Leben darunter; die Täter hingegen werden nur in den seltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen. Das liegt auch daran, weil viele Betroffene keine Anzeige erstatten. Es fehlt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das Mistrauen ist nicht unbegründet; aktuell wird nur etwa jeder achte Sexualtäter verurteilt, viele Verfahren werden frühzeitig eingestellt.
Das Frauenreferat Bruchköbel unterstützt die Unterschriftenaktion von TERRE DES FEMMES, dass das Vergewaltigungsgesetz reformiert und Betroffene besser geschützt werden. So weist der §177 des Strafgesetzbuchs Lücken auf. Zum Beispiel kann es sein, dass die Frau „nein“ sagt, sich versteift und ganze Zeit über weint. Wenn der Täter aber keine Gewalt anwendet oder ihr nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im (derzeitigen) Rechtssinne keine Vergewaltigung vor. Zudem müssen Betroffene während des Gerichtsverfahrens besser geschützt werden. Hier wäre ein Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene sexualisierter Gewalt sinnvoll.
Weitere Informationen sowie die Unterschriftenliste zum download erhalten Sie über die Homepage des Frauenreferates unter der Republik „Aktuelles“. Zusätzlich liegt eine Unterschriftenliste im Frauenreferat aus.
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