Kinderbetreuung auf dem Weg zur eingeschränkten Regelbetreuung

Erlensee
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Der nächste Abschnitt des Fahrplans in die Normalität ist gesteckt, auch wenn er noch zum überwiegenden Teil sehr von den weiteren Entwicklungen der Verbreitung des Corona-Virus bestimmt ist.



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Ab dem 25. Mai wird es weitere Lockerungen im Rahmen der Kinderbetreuung geben, wie das Land Hessen heute mittels einer neuen Verordnung bekannt gegeben hat. Im folgenden Bericht erläutert die Stadtverwaltung Erlensee, was die neue Verordnung für Eltern bedeutet und gibt Informationen über den Stand der Notkinderbetreuung in Erlensee.

In Erlensee werden derzeit 85 Kinder in der „Notkita“ betreut. Dies sind vor allem Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen, wie zum Beispiel Altenpflegeeinrichtung, Krankenhaus, Polizei oder Einzelhandel (nachzulesen unter www.soziales.hessen.de) arbeiten. Nachdem zunächst nur eine Einrichtung für die Notbetreuung geöffnet hatte, war sehr schnell klar, dass dieses nicht ausreichen würde. So hatten in der zweiten Woche des Shutdowns alle Kindertagesstätten der Stadt Erlensee wieder geöffnet.

Diese Entscheidung war vor allem dem Umstand gefolgt, dass, wenn ein Corona-Fall auftritt, nur eine Kita in Quarantäne gehen muss und die übrigen Einrichtungen weiter arbeiten können. „Unsere Erzieherinnen und Erzieher haben von Anfang an eine hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben es neben der liebevollen Betreuung der Kinder vor Ort nicht versäumt, auch den Kontakt zu den Kindern zu Hause zu halten, indem sie Briefe und Video-Botschaften versendet, eine KiTa-App entwickelt und vieles mehr auf die Beine gestellt haben“, so Bürgermeister Stefan Erb (SPD). Inzwischen habe man sich gut eingestellt auf die Ausnahmesituation und Vorbereitungen für die Ausweitung der Notbetreuung bis hin zum eingeschränkten Regelbetrieb getroffen.

Im Vordergrund der neuen Verordnung steht das Kindeswohl. Es werden zwar weiter die Kinder von Eltern der systemrelevanten Berufsgruppen betreut, allerdings müssen nun beide Elternteile berufstätig sein. Es genügt nun also nicht mehr, wenn nur ein Elternteil in einer der systemrelevanten Berufsgruppen beschäftigt ist. Alleinerziehende haben weiterhin einen Anspruch auf eine Notbetreuung und natürlich alle Fälle, in denen eine Kindeswohlgefährdung vermutet werden kann.

Ab dem 25. Mai werden nun – und das ist die weitreichenste Neuregelung der Verordnung – Härtefälle zur Notbetreuung zugelassen, wie zum Beispiel:

  • Familien, die sozial und wirtschaftlich benachteiligt sind
  • Familien, in denen ein Mitglied eine schwerwiegende Erkrankung hat oder einen pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt versorgen
  • Kinder mit Behinderungen, Entwicklungsrückständen und Verhaltensauffälligkeiten, die einer besonderen Förderung bedürfen
  • Fälle aus dem Bereich HzE/HzS, bei denen keine Kinderschutzrelevanz besteht, die aber ggf. auf Grund der lang andauernden familiären Betreuung extrem belastet sind
  • Erhebliche Überforderung oder Überlastung innerhalb der eigenen Familie, z.B. bei Familien mit drei und mehr Kindern

Weitere Schritte hin zu einem eingeschränkten Regelbetrieb sollen folgen. Eine dazu wiederum erforderliche Änderung der Verordnung durch das Land Hessen könnte bereits in der nächsten Woche folgen. Ihr Inhalt ist bislang aber nicht bekannt.

Bürgermeister Stefan Erb bedauert, dass derzeit keine weiteren gültigen Aussagen getroffen werden können: „Leider sind uns die Hände auf kommunaler Ebene gebunden: Wir sind verpflichtet, die Verordnungen des Landes im Kampf gegen Corona umzusetzen. Die derzeit noch unbekannten Spielregeln im Rahmen der weiteren Ausweitung der Kinderbetreuung erwarten wir – ebenso wie die Eltern – mit Spannung. Stichworte sind hier die Ausweitung der anspruchsberechtigten Familien, die Umsetzung der Hygieneregeln, die Vorgaben zur Gruppengröße der zu betreuenden Kinder und die Personalfürsorge. Über den Gesamtelternbeirat informieren wir die Eltern stets aktuell zu den neuen Vorgaben, die sich ja mitunter täglich ändern. Aber wir sind gut aufgestellt und in der Lage, schnell auf die Veränderungen zu reagieren. Unser Ziel muss neben der Eindämmung der Pandemie die Entlastung der Familien sein.“

Fachdienstleiterin Sandra Wunder, derzeit verantwortlich für die Umsetzung der Notbetreuung, weist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Entlastung hin: „Aktuell ist es erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zusammen tun, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten. Wer in gutem Kontakt zu Familien in der gleichen Situation steht, sollte diese Möglichkeit für sich prüfen. Denn hier wäre schon derzeit eine Kinderbetreuung in einem kleinen, vertrauten Kreis, somit auch vermindertem Infektionsrisiko, möglich.“

In der Kindertagespflege hingegen wird die Betreuung ab dem 25. Mai wieder voll umgesetzt. Hier waren es bis dato 12 Kinder, die in Erlensee „notbetreut“ wurden. Die reguläre, kleine Gruppengröße von maximal fünf Kindern pro Kindertagespflegestelle hat neben der Ausarbeitung spezieller Hygieneregeln des Kreises diese Öffnung ermöglicht und bietet eine enorme Entlastung junger Familien.

Bürgermeister Stefan Erb freut sich über diesen Entlastungsschritt besonders, nicht zuletzt, weil er sich um die Einkünfte der Tagespflegepersonen, die mittlerweile 55 bei den Erlenseer Eltern sehr beliebte U3-Betreuungsplätze anbieten, gesorgt hat: „Im Mai wurden die laufenden Zahlungen des Kreises für die Kindertagespflegepersonen ausgesetzt und mühsame Antragstellungen hätten die Tagespflegepersonen unter Umständen über einen größeren Zeitpunkt sehr belastet. Der Magistrat der Stadt Erlensee hatte hier, im Gegensatz zum Kreis, frühzeitig entschieden, dass der recht geringfügige Anteil am Einkommen einer Tagespflegeperson, der sogenannte kommunale Zuschuss, während der Corona-Krise weiter gezahlt wird. Nun kann zumindest in der Kindertagespflege wieder volle Fahrt aufgenommen werden, solange die Corona-Zahlen milde bleiben.“

Um Corona trotz der Lockerungen keine Chance zu geben, mahnt der Bürgermeister schließlich an, dass auch in der Kinderbetreuung weiterhin die vorderste Regel gilt: Die Betreuung darf nicht erfolgen, wenn die Kinder oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind.

Weitere Informationen zur Notbetreuung geben die KiTa-Leiterinnnen vor Ort oder Sandra Wunder (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 06183/9151-501) gerne.


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