Dies soll den Schutz und Erhalt sowie die Entwicklung eines gesunden, stabilen und artenreichen Baumbestandes im gesamten Stadtgebiet fördern. Jede verfügungsberechtigte Person kann ab sofort für auf ihrem Hausgrundstück stehende Bäume die Aufnahme in das Baumschutzkataster in der im Fachbereich „Tiefbau und Grünanlagen“ beantragen.

Diese Satzung gilt für Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,80 m, mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn ein Stamm einen Umfang von mindestens 1,20 m aufweist, Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,00 m, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren. Die Messung des Baumumfanges erfolgt in 1,30 m Höhe über Bodenplanum. Ausgenommen sind Bäume auf Dachgärten und in Containern, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie zu Erwerbszwecken angepflanzt wurden, Bäume im Wald und Bäume in Kleingartenanlagen.

Die Kosten für Baumkontrollen und Beratungen sowie Kosten für empfohlene Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen trägt die Stadt bis zu einem Betrag von 500 Euro je Kalenderjahr für förderungsfähige Bäume nach. Darüber hinausgehende Kosten kann die Stadt im Einzelfall auf Antrag übernehmen, sofern die empfohlenen Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers überschreiten. Wessen Baum in das Kataster eingetragen ist, ist mit der Aufnahme in das Kataster verpflichtet, den Baum zu erhalten, ihn zu schützen und ihm keinen Schaden zuzufügen.

Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung fördert die Stadt Erlensee den Schutz und Erhalt sowie die Entwicklung eines gesunden, stabilen und artenreichen Baumbestandes im gesamten Stadtgebiet. Dadurch soll dazu beigetragen werden, dass 1. ein lebenswertes Stadtgebiet für die in Erlensee lebenden und arbeitenden Menschen erhalten bleibt und nachhaltig gesichert wird, 2. das Stadtbild belebt, gegliedert und gepflegt wird, 3. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert und verbessert wird, 4. das Stadtklima und die klimatischen Verhältnisse erhalten und verbessert werden, 5. schädliche Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen und Lärm reduziert werden, 6. Lebensräume zur Förderung und Entwicklung eines artenreichen Pflanzen- und Tierbestandes erhalten und entwickelt werden, 7. Zonen der Ruhe und Erholung erhalten und entwickelt werden. Details der Satzung sind über die Webseite der Stadt Erlensee www.erlensee.de einsehbar.

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SPD-Bürgermeister Stefan Erb (r.) und stellv. Fachbereichsleiter Andreas Amberg machen es vor und messen den Umfang eines Baumes in 1,30 Meter Höhe: 1,80 Meter müssen die Bäume an Umfang vorweisen, um in das Baumkataster aufgenommen zu werden. Foto: Petra Behr


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