Zu teuer: Hallenbad in Erlensee soll geschlossen werden

Erlensee
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In der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17. November wird Bürgermeister Stefan Erb (SPD) den Entwurf des Haushaltsplans für das kommende Jahr 2023 einbringen, den der Magistrat zuvor erarbeitet hat. Dieser Entwurf wird die Schließung des Hallenbades zum 30.06.2023 vorsehen. "Diese einstimmig getroffene Entscheidung im Rahmen der jährlich stattfindenden Haushaltsberatungen ist quasi gezwungener Maßen gefasst worden und keines der Magistratsmitglieder hat sich diese traurige Entscheidung leicht gemacht", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.



So findet auch Bürgermeister Stefan Erb eher ungewöhnlich persönliche Worte: „Ich möchte mich – als Bürgermeister dieser Stadt – in dieser Situation selbst zu Wort melden und erst einmal frei heraus sagen, dass sich diese Entscheidung auch für mich wie ein heftiger Schlag in die Magengrube anfühlt. Ist doch das Hallenbad seit fast einem halben Jahrhundert ein nicht wegzudenkender Bestandteil des Freizeitangebots unserer Stadt. Und doch ist mit Blick auf die kommenden Haushalte 2023 und folgende die Schließung alternativlos, so sehr ich dieses Wort gerne aus meinem Wortschatz streichen möchte. Das Hallenbad der Stadt Erlensee wurde 1976 eröffnet, nach 34 Jahren wurden 2010 Sanierungsarbeiten an der Technik durchgeführt, welche einen Weiterbetrieb bis heute ermöglichten. Bereits im Vorfeld der damaligen Sanierung gab es den Vorschlag, bzw. einen Antrag, das Hallenbad zu schließen, um nicht alle anderen Angebote der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen zu gefährden. Damals hat man sich zu einer Weiterführung entschieden, obwohl die Sanierung mit 7 Mio. € und der jährliche Zuschussbedarf mit rd. 500.000 € bereits erheblich waren. Dieses Defizit steigerte sich von Haushalt zu Haushalt und liegt heute bei jährlich 1,5 Mio. € – nicht zuletzt aufgrund bereits in der Vergangenheit gestiegener Energiekosten und einer ebenfalls dynamischen Entwicklung der Personal- und Instandhaltungskosten, und zwar unabhängig von den aktuellen Teuerungsraten. Dazu kommt, dass wir heute, 12 Jahre nach Wiedereröffnung, erneut vor einem großen Berg fälliger Sanierungsarbeiten stehen – die Schätzungen der von uns beauftragten Gutachter belaufen sich auf 15 bis 20 Mio. €. Das Schwimmbecken, die Verfliesung sowie Heizung und Umkleiden sind noch immer aus den 70er Jahren und haben damit das Ende Ihrer Lebensdauer erreicht bzw. bereits überschritten und lassen einen gesicherten Betrieb des Bades nicht mehr zu. Der Schuldendienst für diese Sanierung und die weiter steigenden Betreibungskosten würden den jährlichen Zuschussbedarf auch konservativ kalkuliert weit über die 2 Mio. € Marke treiben. Damit wäre dann in absehbarer Zeit die Hälfte des gesamten Jahresetats für freiwillige Leistungen, wie für die Bücherei, die Kinder- und Jugend- und Seniorenarbeit, den Familienbus, die Spielplätze und das Fußballzentrum u.ä. belegt und wir müssten letztlich all diese Angebote in ihrem Fortbestand in Frage stellen. Ein Weiterbetrieb des Hallenbades ist nach Auffassung des Magistrats daher nicht mehr zu verantworten; weder zu Lasten all dieser Angebote noch zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger beispielsweise im Wege einer weiteren drastischen Erhöhung der Grundsteuer.“

In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass der Magistrat die Auffassung vertritt, dass die oben beschriebenen Belastungen den Bürgern der Stadt schlicht nicht zugemutet werden könnten. Dazu komme, dass die Stadt Erlensee diese Belastungen allein stemmen müsse, da sämtliche, Bemühungen, einen Betreiber des Bades zu finden oder die finanzielle Unterstützung von Nachbarkommunen zu erzielen, erfolglos geblieben seien. Auch das Land Hessen oder der Landkreis würden sich nicht in der Pflicht sehen, sich hier zu beteiligen. Somit wäre der einzige Weg, den Erhalt des Hallenbades zu finanzieren, eine dramatische Erhöhung der Grundsteuer als einzig lenkbare Einnahmequelle.

„Ich gebe diese Erklärung als Bürgermeister dieser Stadt in dem Bewusstsein ab, dass die letztendliche Entscheidung natürlich bei den Stadtverordneten liegt, die am 15.12.2022 oder einer späteren Sitzung öffentlich über den Haushalt 2023 abstimmen werden. Mir ist zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, Ihnen als Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit einer ersten Einordnung der Magistratsentscheidung zu ermöglichen und nicht dem Flurfunk und der Gerüchteküche - und den damit verbundenen Spekulationen – das Feld zu überlassen. Die Bürgerinnen und Bürger lade ich ein, sich direkt zu informieren. Dass die weiteren Beratungen stets öffentlich sind habe ich bereits erwähnt. Ich gehe ebenso davon aus, dass es weitere Info-Veranstaltungen oder eine Bürgerversammlung von Seiten der Stadtverordnetenversammlung geben wird.“, so der Bürgermeister Erb abschließend.


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