Dieses Verbot gilt im Bereich der Kinzigbrücke bis zur Landesstraße. Ausgenommen vom Verbot sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Rad- und Mopedfahrer. Grundstücksanlieger werden gebeten sich bezüglich der Durchfahrtsgenehmigung bei der Ordnungsbehörde der Stadt Erlensee zu melden.

"Dieses Durchfahrtsverbot ist erforderlich, um die hohe Anzahl der Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Bereich der Brückenstraße vor der Grundschule zu reduzieren und die damit verbundenen Geschwindigkeitsüberschreitungen weitestgehend auszuschließen. Dies gilt als letztes geeignetes Mittel, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen", so Marc Schilling, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Bürgerservice.

 


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