Die Stadt Erlensee sucht zur Besetzung des Schiedsamtes für eine Amtszeit von fünf Jahren eine stellvertretende Schiedsperson.
Die Stadt Erlensee sucht zur Besetzung des Schiedsamtes für eine Amtszeit von fünf Jahren eine stellvertretende Schiedsperson.
Das Schiedswesen dient dazu, kleinere Streitfälle zu schlichten und eine außergerichtliche Einigung zu finden, um kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Schlichtungsaufgaben des Schiedsamts nehmen ehrenamtliche Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr, die von der Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt und von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.
Zu den Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes zählen unter anderem die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, ein Mindestalter von 30 und Höchstalter von 75 Jahren sowie der Wohnsitz im Bezirk des Schiedsamts in Erlensee. Von der Kandidatur ausgeschlossen sind beispielsweise Personen, die vorbestraft sind oder unter Betreuung stehen. Kein Schiedsamt bekleiden können zudem zugelassene Rechts- und Staatsanwältinnen und -anwälte, Richterinnen und Richter, Notarinnen und Notare sowie andere Personen, die geschäfts- und berufsmäßig mit Rechtsangelegenheiten zu tun haben. Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) geschult und kann an Weiterbildungen teilnehmen.
"Sollten wir Ihr Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson geweckt haben und Sie die geforderten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bis zum 12. Dezember 2025 bei dem Magistrat der Stadt Erlensee, Fachdienst Sonstige Dienste, Postfach 11 80, 63518 Erlensee oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bewerben. Die Bewerbung muss den vollständigen Namen (Vor- und Nachname), das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Berufsbezeichnung sowie den Wohnort und die Straße enthalten. Wir bitten zudem um eine kurze Begründung, warum Sie dieses Ehrenamt ausüben möchten und was Sie für die Ausübung qualifiziert", heißt es abschließend aus dem Rathaus.
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