Das Seniorenbüro der Stadt Erlensee veranstaltete kürzlich in Zusammenarbeit mit dem Bildungspartner Main Kinzig einen Vortrag zum Thema: „Betreuungsverfügung? Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung? Welches ist das richtige Vorsorgeinstrument für mich?“, der auf großes Interesse stieß.
Gut 40 Zuhörerinnen und Zuhörer waren gekommen, um sich mit diesem eher unliebsamen, aber so wichtigen Thema auseinander zu setzen. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich schon im Vorfeld damit beschäftigt. Vorsorge zu treffen für den Fall, dass eine Situation eintritt, in der der Mensch selbst keine Entscheidungen mehr treffen oder kommunizieren kann, ist eine große Hilfe für Angehörige und verschafft Sicherheit, dass nach eigenem Wunsch und Willen gehandelt und behandelt wird.
Die Referentin Diplom-Sozialpädagogin Hannelore Hann, Geschäftsführerin vom Betreuungsverein Main Kinzig e.V., erläuterte zunächst die Unterschiede zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung. Bei der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, in festgelegten Bedingungen ab dem Zeitpunkt der Unterschrift zu handeln. Hierzu bedarf es keiner weiteren externen Überprüfung. Bei einer Betreuungsverfügung wird eine Person als Betreuer vom Gericht ernannt und auch kontrolliert. Sie tritt nur in Kraft, wenn man selbst nicht mehr geschäftsfähig ist. Eine Betreuungsverfügung wird meist dann genutzt, wenn keine Vertrauensperson vorhanden ist. Sie ist aber auch sinnvoll, um Angehörige zu entlasten oder um Missbrauch zu vermeiden.
Hannelore Hann informierte auch noch über die Patientenverfügung. Diese regelt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder ablehnt werden, falls ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Unterschrift darunter sollte alle zwei Jahre erneuert werden, um zu bestätigen, dass dieser Wille noch gültig ist.
Viele andere Fragen beantwortete die Referentin noch, bevor die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich bei Kaffee und Kuchen über das Gehörte austauschen konnten. Hilfreiche weiterführende Broschüren wurden vor Ort bereitgestellt, können aber auch im Nachgang im Seniorenbüro der Stadt Erlensee bei Kathrin Smola-Peter, Telefon 06183 9151-508, abgeholt werden bzw. unter www.publikationen-bundesregierung.de unter den Stichwörtern „Patientenverfügung“ oder „Betreuungsrecht“ kostenfrei selbst heruntergeladen oder bestellt werden.

Großes Interesse am Vortrag von Diplom-Sozialpädagogin Hannelore Hann. Fotos: Stadt Erlensee
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