Windkraftanlagen Flörsbachtal: BI will Sofortvollzug stoppen

Flörsbachtal
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Der Antrag des Projektierers juwi für den Bau von Windkraftanlagen in Flörsbachtal-Rosskopf wurde vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt am 27. Juni 2018 genehmigt.



Er beinhaltete keinen Sofortvollzug, deshalb hatte die wenig später eingereichte Klage der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur (BI) gegen diese Genehmigung aufschiebende Wirkung. Damit waren für die geplanten Standorte keine Baumaßnahmen mehr erlaubt.

"Zehn Tage vor Veröffentlichung der Baugenehmigung im Staatsanzeiger hat juwi am 6. Juli beim Regierungspräsidium eine Anordnung auf sofortigen Vollzug beantragt, die vom Regierungspräsidium am 24. Juli erteilt wurde und mit der juwi sofort mit Rodungen und Baumaßnahmen beginnen kann. Durch die Nachfrage der BI über ihren Rechtsanwalt beim RP kam diese Anordnung ans Licht. Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass juwi und ihr Partner Versorgungsservice GmbH - eine Tochter der Kreiswerke Main Kinzig - an der Öffentlichkeit vorbei still und leise Fakten schaffen wollten ohne Rücksicht auf zusätzlich entstehende Kosten. Landrat Stolz lehnte am 19. Juli ein Gespräch mit der BI zu diesem Thema ab mit der Begründung, „es gibt wirtschaftlich keine belastbaren Zahlen für das Projekt Windpark Flörsbachtal“. Wie kann es sein, dass ohne wirtschaftliche Daten ein Sofortvollzug beantragt wurde? Bekanntermaßen ist auch der Spessart windschwaches Gebiet, weshalb also sollen in Flörsbachtal Windkraftanlagen errichtet werden, die voraussichtlich Millionenverluste wie die Windkraftanlagen in Neudorf erwirtschaften?", heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur.

Um den Beginn der Rodungs- und Bauarbeiten zu verhindern, habe die Bürgerinitiative als zweiten Schritt beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt. Der Genehmigungsbescheid zum Bau von Windkraftanlagen in Flörsbachtal-Roßkopf verstößt nach Einschätzung der BI gegen wesentliche naturschutzrechtliche Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz, deshalb ist die BI optimistisch, dass das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherstellt und daher keine Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen.

"Dieser weitere Gerichtsakt führt für die BI zu weiteren Kosten. Wir bitten deshalb, unseren gemeinnützigen Verein bei der Klage gegen dieses aus naturschutzrechtlicher Sicht extrem bedenkliche Projekt zu unterstützen und bitten um Spenden auf das Konto DE89 5066 1639 0001 0627 51 der BI bei der VR Bank Main-Kinzig-Büdingen", so die BI abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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