Bürgerinitiative erhält Anerkennung als Umweltverband

Flörsbachtal
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Das Umweltbundesamt hat am 31. August 2018 der Bürgerinitiative Gegenwind Flörsbachtal e.V. die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gemäß §3 UmwRG erteilt.



Mit diesem Bescheid erhält der Verein die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Der künftige formale Wirkungsbereich des Vereins bezieht sich auf den Kernbereich des hessischen und bayerischen Spessart mit den politischen Gemeindgebieten rund um Flörsbachtal in Hessen und Bayern.

Bei allen Planungsaktivitäten der Behörden, die in den Landschafts- und Naturschutz eingreifen, hat der Verein zukünftig ein formales Anhörungs- und Mitwirkungsrecht gegenüber den Behörden und das Recht seine Expertise in die Zulassungs- und Genehmigungsverfahren einzubringen. Die behördliche Einstufung als Umweltverband ist auch eine Anerkennung unserer bisherigen Arbeit und dem sehr zeitaufwändigen ehrenamtlichen Einsatz unserer Mitglieder für den Schutz unserer Wälder und der Artenvielfalt der Waldbewohner in den vergangenen 5 Jahren seit der Vereinsgründung.

Der Schwerpunkt der Arbeit im Natur- und Landschaftsschutz sehen wir in der Verhinderung der Zerstörung der Lebensräume von gefährdeten Tierarten, Erhaltung der Zugbahnen für den Vogelzug in Frühjahr und Herbst, Verhinderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Infraschall und als wichtigsten Punkt die Verhinderung der Rodung von Bergwäldern zum Zwecke der Errichtung von Windkraftanlagen.

Die BI Gegenwind Flörsbachtal ist nun neben der BI Windkraft im Spessart – im Einklang mit Mensch und Natur die zweite Bürgerinitiative im länderübergreifenden Naturpark Spessart, die ein Klagerecht gegen Verstöße beim Artenschutz wahrnehmen kann. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit der wirksamen Kontrolle von Behörden bei der rücksichtslosen Durchsetzung der politischen Vorgaben, Windkraft unter Aufweichung des Naturschutzes, im Wald zu installieren, welche die BI künftig durch Ausschöpfung aller rechtlich verfügbaren Mittel wahrnehmen wird.


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