Das Regierungspräsidium muss nachsitzen

Flörsbachtal
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"Setzen sechs bescheinigte die Regionalversammlung dem Regierungspräsidium für seine Hausarbeit des 2. Entwurfs des Regionalplans Hessen Süd Teilplan erneuerbare Energie", so beginnt eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative Gegenwind Flörsbachtal.



Und weiter: "Die Abgeordneten der Regionalversammlung sahen sich am 28.November in einer Ausschusssitzung nicht in der Lage über den Entwurf des Regierungspräsidiums abzustimmen. 13 volle Aktenordner mit 3000 Flächensteckbriefen galt es innerhalb von 4 Wochen im Detail durchzuarbeiten und zu bewerten. Die Unterlagen waren aber nicht vollständig und mussten durch das Regierungspräsidium ausgetauscht und ergänzt werden. Daneben wurden viele Ungereimtheiten aufgedeckt, die nach Ansicht der Abgeordneten offensichtlich Planungsmängel zur Ursache haben. Das Aufdecken dieser widersprüchlichen Planungen haben Bürgerinitiativen in Südhessen übernommen, was für sich betrachtet schon viel über zuverlässige Behördenarbeit in einem Rechtsstaat aussagt. So wurde im Taunus bekannt gemacht, dass eine Fläche als Vorrangfläche ausgewiesen ist, die das Regierungspräsidium zuvor in einem Genehmigungsverfahren für Windräder abgelehnt hat und nun vor Gericht verteidigt. Zweifel an einem ordentlichen Planungsablauf lassen auch Flächenausweisungen für Windkraftnutzung aufkommen, die auf Geheiß des hessischen Umweltministeriums von Hessenforst zur Stärkung des Naturschutzes aus der Waldbewirtschaftung zu nehmen waren.

Neben diesen offensichtlichen Widersprüchlichkeiten wurden viele fachkundige Einwendungen aus Sicht des Natur- und Artenschutzes einfach ignoriert. Das Regierungspräsidium plant hier offensichtlich ohne Ortskenntnis der einzelnen Gebiete. Lediglich oberflächliche Angaben werden herangezogen um Entscheidungen zu treffen. Jahrelange Artenschutz Untersuchungen und Dokumentationen von Naturschutzverbänden zu bedrohten Tierarten fliessen nicht in die Entscheidungen ein. Man verschiebt die Detailarbeit einfach in einen künftigen Genehmigungsprozess. Nur dann hat man nämlich durch die vorzulegenden Gutachten der Antragsteller und eventueller Gegengutachten der Naturschutzverbände überhaupt eine Ahnung welche schützenswerte Spezies vorhanden ist. Ob die dann aber künftig geschützt werden ist unsicher oder ob sie, wie schon in aktuellen Fällen erprobt, mit Hilfe ministerieller Erlasse doch zu Windkraftopfern werden. Der Bürger sollte auf eine ordentliche Arbeit nach Recht und Gesetz einer Planungsbehörde vertrauen können.

Die Regierungspräsidentin verteidigte nun in einem Interview die Planungen mit der Aussage, dass Entscheidungen fundiert getroffen werden, rein sachlich an den Gesetzen orientiert, ohne in Willkür zu verfallen. Dass die Planungen nicht ohne ministerielle politische Vorgaben abgelaufen sein können zeigt sie selbst in einer Bemerkung auf, nach der die Energiewende kommen werde und alternativlos sei. Eine rein an den Gesetzen orientierte Planung seitens des Regierungspräsidiums können wir als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband nicht erkennen. Die Verteidigungsposition der Regierungspräsidentin, die Einstufung einer Vorrangfläche im Taunus sei keine Überaschung, da es lediglich eine Trinkwassergefährdung während der Bauphase gäbe und die Fläche nur derzeit abzulehnen sei. Wenn aber eine Gefahr für das Trinkwasser während der Bauphase besteht, so geht doch erst recht während einer Betriebsphase eine Gefahr für die Menschen durch vergiftetes Trinkwasser durch jahrzehntelange Auswaschungen von Schwermetallen aus den Betonfundamenten im sauren Waldboden aus. Diese Trinkwassergefährdungen sind Fachleuten, sicher auch in Darmstadt, schon länger bekannt, werden aber nicht in der Öffentlichkeit thematisiert.

Hier liegt ein eindeutiger Verstoss gegen das Grundgesetz vor, in dem in Artikel 2 jedem ein Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert wird. Der Bürger muss auf die rechtskonforme und vorsorgende Arbeit von Behörden vertrauen können, da ihm die komplexen Zusammenhänge einer Planung und daraus resultierender Gefahren nicht bekannt sein können. Er darf nicht mit einer Bemerkung beruhigt werden, dass spätere Klagen gegen eine Entscheidung zu einer Demokratie dazugehören. Damit soll nur verschleiert werden, dass im konkreten Fall nicht jeder Bürger uneingeschränktes Klagerecht hat, wenn ihm die Planungen zu seinem Nachteil später bewusst werden. Diese Argumentation folgt derselben Logik wie sie von der Bundesregierung und der EU angewendet wird. Es wird ein Vorschlag für eine neue gesetzliche Regelung eingebracht und wenn sich keiner beschwert, schreitet man fort bis zu dem Punkt an dem es dann zu spät ist, wenn dem Bürger bewusst wird, welche Konsequenzen dieses in seinem Umfeld haben wird. In der Sprache des einfachen Bürgers nannte man ein solches Vorgehen früher Betrug an der öffentlichkeit. Heute ist die Gefahr umso grösser, da die Medien ihre Aufklärungs- und Kontrollfunktion der Regierung gegenüber, von einigen Ausnahmen abgesehen, in der Regel nicht wahrnehmen.

Es wäre Aufgabe eines freien kritischen Journalismus Widersprüche wie diesen deutlich zu machen, warum für Windkraftanlagen im Wald die Bäume als natürliche CO2 Speicher und Sauerstoffproduzenten abgeholzt werden und gleichzeitig teure, ineffiziente und stromfressende Industrieanlagen zur CO2 Filterung aus der Luft mit anschliessender unterirdische Speicherung gebaut werden sollen. Diese Aufklärungsfunktion solch offensichtlicher Widersprüche übernehmen zunehmend die ehrenamtlich tätigen Bürgerinitiativen und erheben ihre Stimme zum Schutz von Mensch und Natur."


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