Videoüberwachung für Busbahnhof Somborn nicht zulässig

Somborn

Eine Videoüberwachung des Busbahnhofes Somborn ist rechtlich nicht zulässig.

Harth & Schneider
Autohaus Koch
Sturmius Dehm Brennholz GmbH
Harth & Schneider

Dass hat der Hessische Datenschutzbeauftragte, Schaller, mit Schreiben vom 9. Juli 2012 dem Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht mitgeteilt. Demnach ist der Bereich nicht als Kriminalitätsschwerpunkt einzustufen. Das Polizeipräsidium Südosthessen war in zwei Schreiben ebenfalls zu dem Entschluss gekommen, dass die vorliegenden Straftaten eine Videoüberwachung des Busbahnhofes nicht rechtfertigen.

Die Grünen-Fraktion im Gemeindeparlament hatte einen umfangreichen Fragenkatalog zusammen gestellt, um unter anderem die Anzahl der begangenen Straftaten in diesem Bereich ermitteln zu lassen. Demnach wurden von 2007 bis 2011 im Umfeld  des Busbahnhofes 25 Straftaten gezählt. Zum Vergleich: Im genannten Zeitraum wurden in ganz Freigericht 1886 Straftaten begangen.

„Wenngleich der Busbahnhof, das Rathaus und der Einkaufsmarkt aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander und der in Folge beabsichtigten starken Personenfrequentierung diverse Tatgelegenheiten bieten, so zeigt die Kriminalitätsanalyse, dass an der besagten Örtlichkeit tatsächlich aber nur über das jeweilige Jahr verteilte Einzelfälle bekannt geworden sind“, schreibt der Erste Kriminalhauptkommissar Schmatz aus dem Polizeipräsidium Südosthessen. 2009 waren dies zwei, 2010 acht und 2011 sechs Straftaten, die diesem Bereich zugeordnet wurden. 2010 handelte es sich im Detail um vier Körperverletzungen, drei Sachbeschädigungen und einen Diebstahl, im Jahr drauf nahm die Polizei zwei exhibitionistische Handlungen, zwei Diebstähle sowie jeweils ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Sachbeschädigung auf.

„Auch der Leiter der örtlich zuständigen Polizeistation Gelnhausen berichtet, dass sich zwar insbesondere in den Sommermonaten am Busbahnhof Jugendliche und Heranwachsende treffen und dort auch gelegentlich Alkohol konsumieren , es aber weder Ausschreitungen noch eine Häufung von Straftaten gegeben habe. Insofern sehe ich die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen als nicht erfüllt an. Die Rathausstraße und insbesondere der Busbahnhof stellen keinen Kriminalitätsschwerpunkt dar“, so Hauptkommissar Schmatz weiter.

Genau das verlangt der Gesetzgeber allerdings: Öffentliche Straßen und Plätze können demnach nur dann überwacht werden, wenn dort wiederholt Straftaten begangen worden und auch zukünftig zu erwarten sind. Bei 25 Straftaten in fünf Jahren sehen die Experten von Polizei und Datenschutz allerdings keinen Anlass, am Busbahnhof tätig werden zu müssen.

Für Anschaffung und Installation der Anlage waren zirka 10.000 Euro veranschlagt worden, die sich die Gemeinde jetzt sparen kann. „Der Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen im Bereich des Freigerichter Busbahnhofes ist nicht zulässig, die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt“, stellt der Hessische Datenschutzbeauftragte Schaller abschließend noch einmal klar.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de