Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006, in der derzeit geltenden Fassung, wird das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Freigericht aus Anlass des Festbetriebes im Industriegebiet „Auf der Wehrweide“ am Sonntag, den 03.05.2015, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr freigegeben.
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