In dem Prozess gegen einen 36-Jährigen aus Freigericht wegen des Verdachts der Vergewaltigung hat der Anwalt des mutmaßlichen Opfers beantragt, ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit seiner Mandantin anfertigen zu lassen. Damit soll bewiesen werden, dass die Noch-Ehefrau des Angeklagten in ihrer Vernehmung vor Gericht die Wahrheit gesagt hat.
Laut Aussage der 38-Jährigen hat der Angeklagte in einer Nacht im November 2011 an der Vogelschutzhütte in Somborn in einem Auto gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen. Da sie zuvor einen Medikamenten-Mix zu sich genommen habe, habe sie sich nicht wehren können, so ihre Aussage. Der Angeklagte schweigt bislang zu den Vorwürfen.
Ob dem Beweisantrag der Nebenklage zugestimmt wird, will das Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen am nächsten Verhandlungstermin Mitte April entscheiden. Gleiches gilt für die Anträge, ärztliche Atteste, laut denen eine posttraumatische Belastungsstörung beim Opfer diagnostiziert worden sein soll, in die Verhandlung einzuführen. Abgelehnt wurden über 30 Beweisanträge der Verteidigung, die das Opfer und auch den Staatsanwaltschaft als Zeugen hören wollten, um Aussagen der 38-Jährigen bei ihrer Zeugenvernehmung vor Gericht bestätigen zu lassen, um diese dann, mittels weiterer Zeugen, widerlegen zu können. „Keine Beweisaufnahme über die Beweisaufnahme“, lautete der Tenor der Entscheidung des Gerichts, auch die Staatsanwaltschaft hatte dies anhand verschiedener Gesetzeskommentierungen für unzulässig erklärt.
Am inzwischen dritten Verhandlungstag wurde zunächst eine Familienhelferin vernommen, die im Januar 2012 dem Ehepaar und den beiden Kindern unterstützend zur Seite gestellt wurde. Laut ihrer Aussage habe die Grundschule gegenüber dem Jugendamt den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs der Tochter geäußert, was sich allerdings nicht bestätigt habe. Den Angeklagten habe sie als versorgenden Vater kennengelernt, der für die Familie gekocht habe „und alles getan hat, was notwendig war“. Die 38-Jährige sei zu Beginn ihrer Arbeit eine verängstigte und verschreckte Frau gewesen. Die Beziehung des Ehepaares war aus ihrer Sicht „hochstreitig“, sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass beide noch viel verbunden habe.
Erzählt von dem angeblichen Vorfall an der Vogelschutzhütte hat das mutmaßliche Opfer zwei Freundinnen, die jetzt ebenfalls vor Gericht aussagen mussten. Eine 32-Jährige hat laut eigener Aussage den Angeklagten mit dem widerwilligen Geschlechtsverkehr konfrontiert. Zur ihr habe er daraufhin gesagt: „Ich dachte, ich helfe ihr, ich habe gedacht, ich lenke sie ein bisschen ab“, sollen seine Worte in einem Telefongespräch gewesen sein. Ihre Einschätzung: „Ich hatte den Eindruck, er will es runterspielen.“ Die zweite Freundin erzählte dem Gericht von einer Vorfall, bei dem sie und ihr Mann dazugekommen seien, als der Angeklagte seine verängstigt auf einem Wohnzimmersessel sitzende Ehefrau in einem alkoholisierten Zustand schlagen wollte.
Beim nächsten Verhandlungstermin wird jetzt zunächst über die Beweisanträge der Nebenklage entschieden. Anschließend sollen drei Polizisten als Zeugen vernommen werden, die in dieser Sache ermittelt haben.