Es war ein schrecklicher Unfall am zweiten Weihnachtsfeiertag 2015 im Freigerichter Ortsteil Bernbach: Eine 85-jährige Frau wird beim Überqueren einer Straße von einem Pkw erfasst, stirbt wenig später im Krankenhaus. Die Fahrerin des Unfallwagens wurde am Donnerstag im Amtsgericht Gelnhausen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, von einer Strafe wurde allerdings abgesehen. Die Ursache für den Unfall und auch das genaue Unfallgeschehen blieben indes bis zum Schluss ungeklärt.
Eine damals 18-jährige Freigerichterin war am 26. Dezember 2015 um 16.08 Uhr mit einem dunkelblauen Ford Fiesta von Richtung Linsengericht in Bernbach über eine abknickende Vorfahrtsstraße geradeaus in die Dr.-Schmitt-Straße in Richtung Altenmittlau gefahren. Zirka 15 Meter nach der Einfahrt erfasste das Fahrzeug mit der linken Vorderseite die 85-Jährige, die sich zu diesem Zeitpunkt mitten auf der Fahrbahn aufhielt. Für die Fahrerin und ihren Freund auf dem Beifahrersitz offensichtlich völlig überraschend: Beide sagten aus, dass sie vermuteten, mit einem Vogel oder einem anderen Tier kollidiert zu sein. Den Wagen fuhr die Angeklagte zunächst an den Fahrbahnrand, erst beim Aussteigen sei ihr bewusst geworden, dass sie einen Menschen angefahren hatte.
Da nur wenige Meter zwei Polizeistreifen und ein Rettungswagen standen, die eigentlich wegen der Einweisung einer Frau in eine psychiatrische Klinik nach Bernbach gekommen waren, war zwar eine schnelle Erstversorgung des Unfallopfers gewährleistet. Die 85-Jährige wurde anschließend auch mit einem Rettungshubschrauber in die Frankfurter Uniklinik geflogen, wo sie allerdings noch am gleichen Abend um 18.30 Uhr verstarb. Unklar blieb, warum weder die inzwischen 19-jährige Fahrerin und auch ihr Freund die Frau auf der Fahrbahn nicht gesehen haben. Ein Polizist bestätigte, dass die Sichtverhältnisse um diese Uhrzeit gut waren, zudem hatte der Wagen zuvor an der abknickenden Vorfahrstraße gestoppt und war erst zirka 15 Meter vor dem Zusammenprall angefahren. Ein Sachverständiger hatte ermittelt, dass der Zusammenprall mit einer Geschwindigkeit von 25 bis 30 Stundenkilometern erfolgte. Allerdings konnte auch nicht geklärt werden, warum sich die 85-Jährige mitten auf der Straße aufhielt. Vermutlich wollte sie mit ihrem Gehstock die Straße von rechts nach links überqueren. Ob sie das vor dem Pkw schaffen wollte oder diesen nicht wahrgenommen hatte, blieb offen. Kurz zuvor war sie noch an der Polizei vorbeigelaufen und hatten den Beamten fröhliche Weihnachten gewünscht.
Bei der Fahrerin des Unfallwagens wurden anschließend weder Alkohol noch andere Substanzen festgestellt, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen hätten können. Im vergangenen Jahr hat die Kinderkrankenschwester zudem Kontakt mit der Familie des Opfers aufgenommen und wurde laut eigener Aussage mit keinen Vorwürfen konfrontiert. „Augenblicksversagen“, so die Einschätzung von Staatsanwalt Alexander Voigt, der wegen der fahrlässigen Tötung eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beantragte. Demnach sollte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 30 Euro und somit insgesamt 2.100 Euro für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden, die junge Frau allerdings 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Jugendrichterin Schad entschied sich zwar für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, allerdings gegen eine Bestrafung: „Ich Sinne des Jugendstrafrechts soll dieses erzieherisch auf sie einwirken, aber ich wüsste nicht, was hier sinnvoll wäre“, verwies sie darauf, dass die 19-jährige in geordneten familiären und beruflichen Verhältnissen lebt und bisher nicht straffällig geworden war. Grundlage für diese Entscheidung ist Paragraph 60 des Strafgesetzbuches: „Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre“, heißt es da. Einig waren sich die Prozessbeteiligten, dass die junge Frau von dem Unfall schwer belastet ist und nun ein Leben lang damit umgehen muss.
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