Um 2800 Euro ärmer, aber immerhin wieder mit ihrem Führerschein hat eine 67-jährige Altenmittlauerin das Amtsgericht Gelnhausen verlassen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 6. Dezember 2011 in ihrem Wohnort mit ihrem Pkw ein geparktes Fahrzeug touchiert und sich dann vom Unfallort entfernt hat, ohne den Schaden zu regulieren. Um 11.30 Uhr an jenem Nikolaustag war die 67-Jährige mit ihrem Fahrzeug offenbar auf dem Weg zum Einkaufen, als sie an einem Friseursalon vorbei kam und den dort auf der Straße abgestellten Wagen einer Angestellten streifte. Das Fahrzeug erlitt Schäden am hinteren und vorderen Kotflügel, auch der Außenspiegel bekam etwas ab. Laut Gutachten ist von Reparaturkosten von fast 2500 Euro auszugehen.
„Ich habe den Tag anders empfunden“, bestritt die Altenmittlauerin eine derart heftige Berührung. Sie habe lediglich ein „Klappern der Spiegel“ bemerkt, „von einem Unfall habe ich nichts mitbekommen“. Ein Kunde des Friseursalons allerdings schon. Dieser erklärte im Zeugenstand, dass er beim Vorbeifahren des Fahrzeuges der Angeklagten am beschädigten Wagen deutliche Unfallgeräusche wahrgenommen habe. Die 67-Jährige habe ihren Pkw danach kurz gestoppt, sei dann aber weitergefahren. Der Zeuge hatte allerdings genügend Zeit, sich das Kennzeichen zu merken.
Wenig später stand dann die Polizei bei der Altenmittlauerin vor der Tür und stellte Kratzspuren an ihrem Fahrzeug auf gleicher Höhe wie am beschädigten Wagen fest. Erst dann wurde der 67-Jährigen offenbar bewusst, dass es mehr als ein „Spiegel-Klappern“ gewesen sein könnte und sie entschuldigte sich persönlich im Friseursalon bei der Geschädigten. Diese war da aber schon bei der Polizei gewesen und hatte Anzeige erstattet. Erfolglos blieb der Versuch der Verteidigung, einen Teil der entstandenen Kratzer als Altschäden auszuweisen, die Forderung nach einem Freispruch für die Angeklagte blieb ebenfalls unerhört.
Neben der Geldstrafe in Höhe von 2800 Höhe wurde der Altenmittlauerin ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt. Da sie ihren Führerschein aber im Laufe der Ermittlungen bereits Anfang Februar diesen Jahres abgeben musste, hat sie diese Frist bereits hinter sich und erhält ihre Fahrerlaubnis umgehend zurück. Die Kosten des Verfahrens wurden der 67-Jährigen ebenfalls auferlegt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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