Im Rahmen einer Veranstaltung auf einem Wiesengrundstück nahe der Freigerichthalle in Altenmittlau soll am Samstagnachmittag ein verbotenes Lied abgespielt worden sein. Ein Zeuge hatte dies wahrgenommen und die Polizei informiert. Aufgrund dessen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet.




