Freigericht: Prügelei auf Horbacher Kerb ohne Folgen

Horbach

Wegen gefährlicher Körperverletzung sollte jetzt zwei jungen Menschen vor dem Amtsgericht Gelnhausen der Prozess gemacht werden. Doch es kam alles ganz anders. In der Anklage ging es um eine Prügelei auf der Horbacher Kerb im August vergangenen Jahres. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen die 18-Jährige und ihr damaliger 23-jähriger Freund einer Bekannten mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen und sie gegen das Knie getreten haben.

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Schon der Auftakt zu der Verhandlung war ungewöhnlich. Während die Heranwachsende pünktlich erschien, war von dem Mann nichts zu sehen. Richter Christian Scheuermann brachte dann über Zuschauer in Erfahrung, dass dieser offenbar nicht mehr in Deutschland lebt, sondern schon vor einigen Monaten wieder zurück in sein Heimatland gezogen ist. Die Anklage konnte ihm wohl noch zuvor auf dem Postweg zugestellt werden, die Vorladung zu der Verhandlung nicht mehr. Der Vorsitzende trennte das Strafverfahren gegen ihn daher ab und stellte es vorläufig ein.

Die junge Frau schilderte die Vorkommnisse in der damaligen Nacht. Demnach war die Situation wohl ziemlich unübersichtlich. Auf jeden Fall bestritt sie, die andere körperlich angegangen zu haben. Letztlich stand noch der Vorwurf einer Beleidigung im Raum. Doch auch diese Anschuldigung wurde schließlich fallen gelassen. Das Gericht stellte das Strafverfahren gegen die 18-Jährige ohne Auflagen ein. / hd

 

 


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