Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson

Freigericht
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Im Schiedsamt Freigericht steht die Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson an.

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Hiermit wird die bevorstehende Neuwahl gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) vom 23. März 1994 (GVBl. Seite 148), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 622, 625) öffentlich bekannt gemacht.

Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, bis spätestens zum 15.07.2019 eine formlose schriftliche Bewerbung an den Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht zu richten. Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Zweiten und Dritten Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23. März 1994 mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung "Schiedsfrau" oder "Schiedsmann". Sie sind ehrenamtlich tätig.

Geeignet für das Schiedsamt sind Bewerberinnen oder Bewerber, die gut beleumundet sind, einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsführung erforderliche Zeit verfügen. Die Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Freigericht werden jeweils von der Gemeindevertretung Freigericht gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.


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