Dringend ehrenamtliche Ortsgerichtschöffen gesucht

Freigericht
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Die Gemeinde Freigericht sucht dringend zwei weitere ehrenamtliche Ortsgerichtschöffinnen / -schöffen.

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Ortsgerichtsschöffinnen / -schöffen sind Hilfsbehörden der Justiz, zu deren Aufgaben u. a. die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden, die Sicherung von Nachlässen und Aufstellung von Nachlassinventaren, die Erteilung von Sterbefallanzeigen, die Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und ähnlichem sowie die Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen gehören. Die Ortsgerichtsschöffinnen/-schöffen sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde vom Direktor des Amtsgerichtes für die Dauer von zehn Jahren ernannt.

Nach der gesetzlichen Regelung für Ortsgerichte dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen und die lebenserfahren und unbescholten sind. Wer nicht in Freigericht wohnt, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen ist, kann das Ehrenamt der Ortsgerichtsschöffin bzw. des Ortsgerichtsschöffen nicht übernehmen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste eines Ortsgerichtsschöffin / -schöffen erfüllen, werden deshalb gebeten, sich bis zum 31.03.2020 bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, z. Hd. Frau Alexandra Becker, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht, schriftlich mit Lebenslauf zu bewerben. Bei Fragen können sich Interessierte an Alexandra Becker unter Telefon 06055/916-113 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.


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