Kommunale Zukunftsinvestitionen auf dem Rücken der Bürger

Freigericht
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) der Gemeinde Freigericht hatte in der Sitzung am 12.03.2020 der Gemeindevertretung mehrheitlich empfohlen, eine neue Satzung zur Erhebung von Straßenausbaugebühren zu erlassen.

Anzeige
Anzeige


dassingerloch.jpg

Lediglich der Ausschussvertreter der GRÜNEN stimmte gegen diesen Entwurf. Nach Erlass einer solchen neuen Satzung hieße es für die Freigerichter Bürger, dass sie nach wie vor den Löwenanteil der Investitionen für öffentliche Infrastrukturmaßnahmen zu tragen hätten: Lediglich die Kostenübernahme der Kommune würde von bislang 25% auf dann 40% steigen.

"Diese Erhöhung des Kostenanteils der Gemeinde Freigericht von in Zukunft 40% (statt wie bisher 25%) der Kosten für die Erneuerung einer Anliegerstraße, würde für die betroffenen Anlieger aber immer noch Beträge in Höhe von 10.000 €, 20.000 € und mehr bedeuten. Riesige Geldsummen, welche für die meisten betroffenen Freigerichter Bürger einfach nicht tragbar sind! Diese Meinung vertrat im Übrigen auch der heutige Freigerichter Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD), der als Kandidat im Bürgermeisterwahlkampf 2018 auf eine besorgte Anfrage von Carmen Scheuermann aus dem Spessartring folgendes schriftlich antwortete: 'Ich bin fest davon überzeugt, dass Einigkeit unter allen politisch Verantwortlichen besteht, dass die bisherige Praxis so nicht weitergeführt werden kann. Beiträge von 10.000, 20000, 30000 und mehr Euro sind nicht zumutbar….Ich glaube aber fest daran, dass eine kleine Belastung für jede und jeden von uns wesentlich gerechter ist, als diese sehr hohen Beträge für einige, die das Pech haben, an einer zu sanierenden Straße zu wohnen.' In der letzten HFA-Sitzung (vor der 'Corona-Pause') wurde von den Vertretern der CDU, der SPD und den Verantwortlichen im Rathaus nun betont, dass die Gebührensatzung sogenannte Anliegerstraßen beträfe. Und diese Anliegerstraßen seien per Gerichtsurteil klar definiert und dienten ganz überwiegend dem Anliegerverkehr. Und dafür müssten die Anlieger der Straße dann auch zahlen! Zur Stützung dieser jetzt in der Freigerichter Kommunalpolitik favorisierten These hatte man sich den Freigerichter CDU-Vorsitzenden und Verwaltungsrichter, Herrn Patrice Leon Göbel, ins Rathaus geholt. Göbel vermittelte den Ausschussmitgliedern den offenbar (von vielen) gewünschten Eindruck, dass durch höchstrichterliche Rechtsprechung an der bisherigen Praxis der Gebührenerhebung nicht zu rütteln sei. Die so erhoffte Wirkung zur widerstandslosen Hinnahme dieser für die Rathaus-Verantwortlichen bequemsten Variante zeigte sich u. a. in der Äußerung der UWG-Vertreter im Haupt- und Finanzausschuss (HFA), die davon sprachen, dass man nur schweren Herzens und wegen der Unabänderlichkeit in dieser Sache diesem neuen Satzungsentwurf zugestimmt habe", heißt es in einer Pressemitteilung.

„Hat Politik nicht viel mehr mit dem verantwortungsvollen Gestalten der Lebenswirklichkeit eines Gemeinwesens und seiner Menschen zu tun als mit dem Befolgen fragwürdig gewordener Rechtsvorschriften, die von weitsichtigen Politkern jederzeit geändert werden können?“, fragen sich deshalb Carmen Scheuermann, Lothar Schnitzer und Reinhard Schmidt vom Sprecherkreis der in Gründung befindlichen IG gegen Straßenausbaugebühren in Freigericht (IG STRABA). So eindeutig die rechtliche Begründung zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei der grundhaften Erneuerung von Anliegerstraßen im Freigerichter Rathaus immer wieder dargestellt werde, so wenig konkret und schwammig zeige sie sich dann in der Freigerichter Wirklichkeit. So werde beispielsweise die Benderwiese in Somborn vom Rathaus als eine Freigerichter Anliegerstraße definiert, obwohl diese Straße jahrelang für den gewerblichen Lieferverkehr mit schweren LKWs der Firma Coca Cola genutzt worden sei. Dies sei ein Hauptgrund für die heute festzustellenden Straßenschäden.

"Ein weiterer Grund für den schlechten Zustand der Benderwiese wie auch für die deutlichen Straßenschäden im Spessartring, sind die vielen Straßenaufbrüche mit im Anschluss mangelhaft durchgeführten Reparaturarbeiten. So wurden die Straßen zum Verlegen von Versorgungsleitungen oder im Zuge unterirdisch aufgetretener Beschädigungen in der Vergangenheit wiederholt aufgebrochen und anschließend oft nur notdürftig geflickt. Deshalb kann man als Anwohner einer solchen Straße auch mit Fug und Recht behaupten, dass die gravierenden Schäden in der Fahrbahndecke nicht von dem privaten Anliegerverkehr kommen. Die deutlich geringere Abnutzung durch die Anlieger ließe sich auch mit einfacheren Mitteln und wesentlich kostengünstiger beheben. Daran haben die Verantwortlichen im Rathaus aber offenbar kein Interesse,“ stellen die Vertreter der IG STRABA (in Spe) fest.

Einen Beleg für diese Denkweise sehen die Anwohner des Spessartrings etwa in der Tatsache, dass sie in der Bürgerversammlung am 18.11.2019 Herrn Dassinger als Leiter des Bauamts auf ein großes Schlagloch in der Fahrbahndecke des im Spessartring hingewiesen hätten. Dieses Loch in der Fahrbahndecke sei bis heute noch nicht repariert. „Zeitnahe und fachmännische Reparaturen erfolgen einfach nicht rechtzeitig, der Sorgfaltspflicht zum Erhalt der Straßen kommt die Gemeinde offenbar (bewusst?) nicht nach,“ stellt Carmen Scheuermann aus dem Spessartring enttäuscht fest. Deshalb dränge sich ihr und den anderen betroffenen Anliegern in Freigericht die Frage auf, ob durch mangelhafte Kontrolle und unfachmännisch ausgeführte Reparaturen der Fahrbahndecke Folgeschäden billigend in Kauf genommen werden. „Soll etwa so versucht werden, eine Begründung für teure Straßensanierungen der näheren Zukunft herbeizuführen?“, fragt sich auch Reinhard Schmidt und äußert damit gleichzeitig die Meinung vieler betroffener Bürger.

Denn je lockerer das Geld für ungewisse Großinvestitionen bei den Planern der Gemeinde Freigericht zu sitzen scheine, desto knausriger verhalte man sich offensichtlich bei Ausgaben für die Erhaltung kommunaler Straßen zum Vorteil der Freigerichter Bürger und Steuerzahler. „Dabei könnte ein solides, kostenbewusst geplantes und unterhaltenes Straßennetz zu einem erheblichen Standortvorteil der Gemeinde Freigericht gemacht werden,“ gibt Lothar Schnitzer die Meinung Mitglieder der IG STRABA wieder. Für alle Freigerichter, die sinnvolle Anregungen und Vorschläge geben möchten, über hilfreiche Informationen verfügen und sich mit der IG STRABA (in Spe) für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Freigericht einsetzen wollen, ist zur Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse eingerichtet worden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Foto: Das Loch im Spessartring: Auch durch mangelhafte Straßenpflege kann man Investitionsbedarf schaffen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de