CDU weist Kritik der IG Straba an Parteichef Göbel zurück

Freigericht
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Die CDU Freigericht äußert sich zur jüngsten Presseverlautbarung der IG Straba nach der letzten Mittwochsdemonstration.

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Hintergrund war, dass die Vertreter der neuen Fraktion „Die Freigerichter" in der Gemeindevertretung von einem SPD-Mandatsträger angegriffen wurden. Der CDU-Parteivorsitzende Patrice Leon Göbel hatte bei Übernahme seines Amtes erklärt, er stehe für einen neuen und fairen Umgang miteinander.

"Die IG Straba stellte dies aufgrund der Vorgänge in der letzten Gemeindevertretersitzung am 10. September 2020 in Frage und schoss sich auf Göbel ein. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Altmann führt aus, dass es bezeichnend sei, wenn die Vertreter der IG Straba CDU-Parteichef Göbel zitieren, der jüngst Kritik an der Art und Weise geübt habe, wie in den sozialen Medien gegenüber Gemeindepolitikern gehetzt werde. Die IG Straba behaupte in diesem Kontext, keiner ihrer Vertreter habe solch harsche Kritik geübt, wie dies in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10. September 2020 der Fall gewesen sei. Hierzu ist zunächst einmal klar zu stellen, dass Göbel derzeit gar kein Wahlmandat inne hat und kein Mitglied der Gemeindevertretung ist. Auch war er an diesem Abend nicht als Zuschauer vor Ort, so dass es doch sehr verwunderlich erscheint, wie hier der Bogen zwischen seinem Statement im Rahmen des Sommergesprächs und der Kritik an dem Vorgehen der neue Fraktion 'Die Freigerichter' in der Gemeindevertretung gespannt wird", so der stellvertretende CDU-Vorsitzende Robin Gerlach.

Als Göbel in seiner Funktion als Richter am Verwaltungsgericht aufgrund seiner Fachexpertise vom Haupt- und Finanzausschuss gebeten worden sei, an der Sitzung am 12. März 2020 teilzunehmen, um wertungsfrei über die rechtliche Seite der Gebührenerhebung zu referieren und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten, sei ihm durch die IG Straba unzutreffend im Nachhinein unterstellt worden, er habe die Thematik ganz bewusst in eine falsche, der Verwaltung genehme Richtung lenken wollen. Nun habe die IG Straba ihrerseits zu ihrer Informationsveranstaltung einen Gemeindevertreter der Grünen eingeladen, der dort aber nicht als „Politiker“, sondern als Bürger über die Straßensanierung nach dem System Rednitzhembach referieren soll. Dass dieser über keinerlei Qualifikation im Bereich Straßenbau verfüge, spiele dabei wohl ebenso keine Rolle, wie die Tatsache, dass man offenbar mit zweierlei Maß messe.

Die IG Straba übersehe weiter geflissentlich, dass sie in den sozialen Medien Kritik an ihren Darstellungen teils sehr unsachlich zurückweise. Dr. Jürgen Schmitt, stellvertretender CDU-Vorsitzender, führt als eines von zahlreichen Beispielen an, dass seine seinerzeit vorgebrachte Richtigstellung hinsichtlich der Höhe der Verzinsung bei der Stundung von Straßenausbaubeiträgen geradezu „niedergemacht“ worden sei. Auch, als es um den Ankauf des Anwesens in der Gelnhäuser Straße durch die Gemeinde gegangen sei, sei sich die IG Straba nicht zu schade gewesen, dem Gemeindevertreter Hugo Klein und der Rathausführung Vetternwirtschaft zu unterstellen. Die „Richtigstellung“ im Nachhinein sei nur sehr halbherzig erfolgt.

Schließlich stamme der von der IG Straba kritisierte Redebeitrag in der Sitzung am 10. September 2020 nicht einmal von einem Vertreter der CDU-Fraktion; gleichwohl sei die darin geäußerte Kritik an dem Antrag der Fraktion „Die Freigerichter“ in der Sache richtig und zutreffend. "Der Antrag, der darauf gerichtet war, dass der Gemeindevorstand einen Fußgängerüberweg am Wahlberg einrichten möge, war schlicht und ergreifend nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung der Gemeinde Freigericht entsprechend formuliert worden. In selbiger heißt es im Abschnitt „V. Anträge, Anfragen“ unter § 12 Absatz 2: „Anträge müssen begründet sein und eine klare für die Verwaltung ausführbare Anweisungen enthalten“, führt Altmann aus.

„Dies war nicht der Fall. Der Antrag ist schlicht nicht ausführbar, da zum einen der Gemeindevorstand eine solche verkehrstechnische Einrichtung nicht installieren kann und zum weiteren die Straßenbaulast der betreffenden Straße 'Am Wahlberg' beim Land Hessen liegt, die Gemeinde eine solche verkehrstechnische Einrichtung also gar nicht ohne Zustimmung durch Hessen Mobil installieren darf“, so Altmann weiter. „Es war daher richtig, über die Zulässigkeit des Antrags zu sprechen. Dass die Mehrheit der Gemeindevertreter sich dann aber dazu entschieden, den unzulässigen Antrag dennoch behandeln zu lassen, spreche doch eher für eine offene Diskussionskultur und könne den Mandatsträgern nicht vorgehalten werden“, so Altmann weiter.

Gleiches gelte für den Antrag der Fraktion „Die Freigerichter“, mit welchem sie eine Erstattung auf die Abwassergebühren verlange. „Wer wie Klaus Brönner zehn Jahre den Vorsitz der Gemeindevertretung inne hatte und auf fast 40 Jahre parlamentarische Erfahrung zurückblicken kann, weiß dass ein Gebührenhaushalt ausgeglichen sein muss, kennt die Gemeindehaushaltsverordnung und weiß um das Satzungsrecht“, mahnt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Klein. „Wenn man trotz dieser Kenntnisse einen solche Antrag stellt, muss man auch damit rechnen, als ´populistisch´ bezeichnet zu werden“, resümiert Klein abschließend.


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