Zu hohe Frequenz: Auch für Bürgerbüro Terminvereinbarung erforderlich

Freigericht

Vor wenigen Tagen bat Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD) die Freigerichter Bevölkerung, ihre Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail vorzubringen und nur im Ausnahmefall das Rathaus zu betreten.

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Dennoch wurde das Bürgerbüro sehr stark frequentiert. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Bürgerschaft ist daher ab 16.11.2020 auch für das Bürgerbüro eine Terminvereinbarung erforderlich.

Besuche des Bürgerbüros sind von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr ausschließlich nur noch mit Terminvereinbarung unter Telefon 06055 916-144 in diesen Zeiten möglich. Dr. Eitz bittet die Bevölkerung dringend um Einhaltung der Beschränkungsregelungen: „Ich bitte darum, das Rathaus ausschließlich in wirklich dringenden Angelegenheiten zu besuchen und möglichst viel telefonisch oder per E-Mail zu regeln“. Auch die übrigen Sachbearbeiter sind weiterhin so zu erreichen. „Es soll nur im Ausnahmefall das Rathaus betreten werden“, so Dr. Eitz, denn die Verringerung persönlicher Kontakte sei nun einmal das Gebot der Stunde.

Um den Bürgeranliegen entgegenzukommen, wurde eine Selbstbedienungsmöglichkeit geschaffen: Besucher können in der Schleuse zwischen Eingangstür und Foyer zu den genannten Öffnungszeiten gelbe Säcke in Eigenverantwortung nehmen, jedoch bitte nicht mehr als ein Gebinde pro Haushalt. In der Schleuse sind außerdem in einem Auslagenständer verschiedene Formulare in Selbstbedienung zu bekommen, wie zum Beispiel Anträge auf Kindergeld, zur Grundsicherung und zur Weitergewährung sowie andere Unterlagen.

Angemeldete Besucherinnen und Besucher des Bürgerbüros werden an der Eingangstür abgeholt, müssen zwingend eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen und die eingezeichneten Sicherheitsabstände wahren. Händedesinfektion und die Hinterlegung der Kontaktdaten sind erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen anderen Bereichen können ebenfalls ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung in Einzelfällen persönlich erreicht werden. Wer einen Termin in einem Fachamt vereinbart hat, wird gebeten sich an der Zentrale zu melden und wird dann durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter dort abgeholt.


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