Straßenausbaubeiträge: Änderungen auf der Homepage gefordert

Freigericht
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Die Fraktion „Die Freigerichter“ beantragt für die Sitzung der Freigerichter Gemeindevertretung am 21.01.2021 die Änderung des „Stundungsantrags Straßenausbaubeiträge“ auf der Homepage der Gemeinde.

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"Auf dem ersten Blick ist es kaum zu sehen, was mit dieser - zugegebenermaßen - etwas sperrigen Antragsformulierung gemeint ist.  Es geht um Formulierungen auf der gemeindeeigenen Homepage in Bezug auf die Stundung einmaliger Straßenausbaubeiträge. Diese Formulierungen sind offensichtlich nicht gesetzeskonform. Bürger können also einen Antrag auf Ratenzahlung über maximal 20 Jahre stellen, wenn sie als Eigentümer eine beitragspflichtige Sanierung einer Straße, über die ihr Grundstück erschlossen ist, die hohen Summen pro Grundstück zahlen müssen. Denn wenn grundhafte Sanierungen erforderlich sind, werden die anfallenden, umlagefähigen Kosten auf die beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt. Nach Abzug eines gemeindlichen Anteils werden die restlichen Kosten den Eigentümern in Rechnung gestellt. Kaum ein Freigerichter hat jedoch diese Beträge auf der hohen Kante liegen, weswegen die Gemeinde den Anliegern netterweise die Möglichkeit einräumt, im Rahmen eines Stundungsantrages eine Verteilung der Kosten über bis zu 20 Jahre zu erhalten. Dieses Angebot – insbesondere die Formulierung auf der Homepage - birgt jedoch rechtliche Tücken. Deshalb beantragen „Die Freigerichter“ den 'Stundungsantrag Straßenausbaubeiträge' auf der Homepage abzuändern und Formulierungen gemäß der Gesetzeslage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu gebrauchen", heißt es in einer Pressemitteilung.

Carmen Scheuermann,  Vorsitzende der IG Straba und Spitzenkandidatin von der Kommunalwahlliste „Die Freigerichter“, sowie Rechtsanwalt Dr. Michael Aul, Schriftführer der Wählergemeinschaft „Die Freigerichter“, fordern, den Begriff „Stundung“ durch den Begriff „Ratenzahlung“ zu ersetzen - "denn es ist nichts anderes!“. Außerdem sei der Begriff „Zahlungsvorschlag“ sowie die Prüfung des Antrages durch den Bürgermeister oder den Gemeindevorstand zu löschen. Die Notwendigkeit eines Eintrags ins Grundbuch sei zu löschen, ebenso das Eintragen einer Sicherungshypothek sowie die Kostentragung der Beitragspflichtigen. Zu entfernen sei des Weiteren die spätere Löschung der Sicherungshypothek. Das Vorlegen von Kopien der Kontoauszüge der Beitragspflichtigen sei ebenso zu entfernen wie das Vorlegen eines Grundbuchauszuges.

"Es handelt sich im Falle der Straßenausbaubeiträge keinesfalls um eine gewährte Stundung, sondern vielmehr um die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Zudem steht es allein dem Beitragspflichtigen zu, ob und welche Ratendauer er bis maximal 20 Jahre möchte. Er muss daher keinen unverbindlichen 'Vorschlag' machen. Ein 'berechtigtes Interesse', wie auf der Homepage formuliert, ist hier nicht mehr nachzuweisen und deswegen ist das diesbezügliche Vorliegen auch keinesfalls vom Bürgermeister oder kollegialen Gemeindeorganen zu entscheiden, wozu 'Die Freigerichter' eine offizielle Information des Innenministeriums zum am 7.6.2018 in Kraft getretenen 'Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen' als Grundlage ihres Antrags nehmen. Da es sich wie zuvor dargelegt nicht um eine 'Stundung', sondern um eine „Ratenzahlung“ laut § 11 XII, XIII KAG handelt, kann ohne Schuldner und Gläubiger auch kein Eintrag ins Grundbuch verlangt werden. Das Eintragen einer Sicherungshypothek auf das Grundstück zu Gunsten der Gemeinde verstößt damit ebenso gegen geltendes Recht. Das Tragen der Kosten dafür durch den Bürger daraus folgend gleichsam. Damit ist folgerichtig auch eine spätere Löschung der Sicherungshypothek unnötig und dieses ist wie alle übrigen bisherigen Fehler und Ungenauigkeiten umgehend von der Homepage der Gemeinde Freigericht zu entfernen. Kopien der Kontoauszüge sowie einen Grundbuchauszug in diesem Zusammenhang von den Bürgern zu verlangen, verstößt gegen geltendes Recht, insbesondere auch gegen die DSGVO. Diese Angaben sind auch nicht erforderlich, da öffentliche Lasten automatisch Vorrang vor privaten Lasten haben und die Kommune damit zum Beispiel im Falle einer Zwangsversteigerung ohnehin vor privaten Gläubigern zu bedienen wäre. 'Die Freigerichter' hoffen auf zeitnahe Überarbeitung der neuen gemeindeeigenen Homepage nach geltendem Recht, um diverse Unstimmigkeiten von vorne herein auszuräumen, wie auch um Klagekosten von der Gemeinde fernzuhalten", so die Fraktion "Die Freigerichter" in ihrer Pressemitteilung abschließend..


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