Freigericht: Vollsperrung zwischen Somborn und Bernbach

Freigericht
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Voraussichtlich am Montag, 22.03.2021, starten die umfangreichen Straßenbauarbeiten zur Erneuerung der Fahrbahndecke an der L 3202 zunächst zwischen Freigericht/Somborn und Freigericht/Bernbach. Ungewöhnlicherweise, aber nicht unüblich, startet die Baumaßnahme im 2. Bauabschnitt zwischen Somborn und Bernbach. Dies hat jedoch keine nachteiligen Auswirkungen zur Folge, sondern resultiert aus einer gewissen Gestaltungsfreiheit durch die beauftragte Baufirma.

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Um das heute geforderte Maß an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Beschäftigten auf der Baustelle zu garantieren, ist zur Durchführung der Arbeiten an der L 3202 eine Vollsperrung nicht zu vermeiden. Um einerseits die individuellen Anforderungen aus dem technischen Ablauf berücksichtigen zu können und andererseits die unvermeidbaren Nachteile für den Verkehrsteilnehmer in einem zumutbaren Rahmen zu halten, wurden bereits weit im Vorfeld dieser Baumaßnahme Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten geführt und dabei unter Berücksichtigung der gültigen Richtlinien und Vorschriften die Verkehrsführung einvernehmlich festgelegt.

Für diesen Bauabschnitt ist eine Bauzeit aller Voraussicht nach bis Mitte Mai 2021 vorgesehen. Hierfür wird der überörtliche Verkehr zunächst ab Somborn über Gondsroth, Neuenhaßlau, Niedermittlau nach Bernbach umgeleitet. Die Umleitung für die entgegengesetzten Fahrtrichtung erfolgt entsprechend. Weitere Bauabschnitte an der L 3269 zwischen Freigericht/Bernbach und Hasselroth/Niedermittlau sowie an der L 3202 zwischen Freigericht/Bernbach und Freigericht/Lützelhausen folgen anschließend. Selbstverständlich werden die Verkehrsteilnehmer zu den damit verbundenen Bauzeiten und der jeweiligen Umleitungsstrecke zeitnah vorher noch einmal informiert. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich bis Ende August 2021 abgeschlossen. Dies steht natürlich unter dem Vorbehalt, dass die Arbeiten wie geplant durchgeführt werden können und keine unvorhersehbaren Ereignisse, wie z.B. ungünstige Witterungsbedingungen, dem entgegen stehen.

Die Landesstraßenabschnitte sind von zahlreichen Fahrbahnschäden gekennzeichnet und müssen daher insgesamt auf einer Länge von zusammengerechnet ca. 4,3 km saniert werden. Die Ausführung erfolgt in einzelnen Bauabschnitten. Damit kann eine Erreichbarkeit der betroffenen Ortsteile in jeder Bauphase aus mindestens einer Fahrtrichtung gewährleisten werden.


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