Die Gemeinde Freigericht gibt bekannt, dass die Gemeinde Freigericht über keine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts im Sinne des § 123 a Abs. 1 HGO verfügt.
Die Gemeinde Freigericht gibt bekannt, dass die Gemeinde Freigericht über keine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts im Sinne des § 123 a Abs. 1 HGO verfügt.
Ein Beteiligungsbericht nach § 123 a Abs. 2 HGO für das Jahr 2021 wird daher nicht erstellt.
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