Insgesamt wurden sechs Betriebe kontrolliert. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts und des Gesundheitsamts wurde durch Polizeibeamte der Polizeistation Gelnhausen unterstützt. In zwei Fällen wurden weitergehende Prüfungen der Impfausweise notwendig, eine Person wurde ohne gültigen PCR-Testnachweis vorgefunden und ein Impfausweis wurde mit dem Verdacht der Fälschung eingezogen. Die Gastronomiebetreiber wurden nochmals persönlich auf die Einhaltung der Vorgaben wie Maskenpflicht, Abstand und Zugangskontrolle hingewiesen.
Insgesamt zeigten sich die Behörden jedoch erfreut, dass die geltenden Regeln eingehalten wurden und appellieren zum Schutz Aller an die konsequente Einhaltung der geltenden Bestimmungen inkl. sorgfältiger Kontrolle der Impfzertifikate und der PCR-Tests (bis 25.11.2021). Ab 26.11.2021 gilt in Hessen bei einer Hospitalisierungsrate von 3,0 in Gastronomiebetrieben die 2G Regel (geimpft oder genesen).
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