Ab 6. Dezember gilt die 3G-Regel im Freigerichter Rathaus

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Für die Gemeindebediensteten gilt bereits die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

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Nun gibt es für die Besucherinnen und Besucher des Freigerichter Rathauses ab Montag, 06.12.2021, aufgrund der aktuellen Corona-Lage verschärfte Zugangsbeschränkungen: Neben bestehendem Abstandsgebot, Maskenpflicht, Handdesinfektion und vorheriger Terminvereinbarung wird die 3G-Regelung angewandt. Das bedeutet, dass der Zutritt nur für Geimpfte, Genese und Getestete möglich ist, wobei ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kontrolliert wird der Nachweis des Impfstatus/Genesenenstatus oder des Testzertifikats zusammen mit einem Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) am Eingang des Rathauses.

Nach wie vor ist eine vorherige Terminvergabe unabdingbar. Es wird empfohlen, das neue Termin-Verwaltungs- und Informations-System (TEVIS) zu nutzen. Hierbei kann man online einen Besuchstermin für das Bürgerbüro oder das Gewerbeamt auswählen und reservieren. TEVIS ermöglicht bequem und rund um die Uhr einen personalisierten Termin für das eigene Anliegen zu vereinbaren. Mit jeder Reservierung gibt es eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen darüber, welche Unterlagen mitzubringen sind sowie später eine Erinnerungsmail. Sollten Termine doch nicht wahrgenommen werden können, ist eine Änderung jederzeit möglich. Auf der Startseite der Homepage www.freigericht.de unter „Online Terminvergabe“ oder direkt unter https://tevis.ekom21.de/frt/?rs können Termine ausgemacht werden.

Darüber hinaus besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit Termine unter der Telefonnummer 06055 916 – 310 zu vereinbaren. Die Sprechzeiten des Bürgerbüros sind montags – freitags von 08:30 – 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 – 18:30 Uhr.


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