Böllerverbot für publikumsträchtige Bereiche

Freigericht
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Die Corona-Pandemie prägt erneut den Jahreswechsel. Auf öffentlichen Plätzen dürfen in Hessen keine Feuerwerkskörper ab Kategorie F2 (Raketen, Kracher, Batterien) abgebrannt werden. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Knallerbsen bleiben erlaubt.

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Die Gemeinde Freigericht hat die besonders publikumsträchtige Plätze und Straßen festgelegt, für die am 31. Dezember und 1. Januar ein grundsätzliches Böllerverbot gilt. Vom grundsätzlichen Böllerverbot betroffen sind folgende Straßen und Plätze in Freigericht:

Gemeinde Freigericht
Somborn Rathausstr. Ecke Hanauerstr. Umfeld Busbahnhof
Rathausstr.13 Umfeld Rathausplatz
Am Weißen Stein Ecke Dilgertstr. Umfeld ADAC Platz
Kreuzungsbereich
Altenmittlauer Str./Am Wahlberg/Hanauer Straße Umfeld Kreisverkehr
Konrad-Adenauer-Ring 25 Umfeld der Kopernikusschule

Altenmittlau An der Freigerichthalle Parkplatz und Umfeld Freigerichthalle
Hauptstraße 68 Umfeld Feuerwehr und Alte Kapelle

Bernbach Birkenhainerstr. Ecke Lindenstr. Umfeld Dallas (Altes Rathaus)

Horbach Am Sandberg Ecke Zur Kleinbahn Umfeld „Kleiner Dorfplatz“ Dorfstr. Ecke Am Dorfplatz Umfeld Dorfplatz

Neuses Kreuzungsbereich Bahnhofstr./Kapellenstr./Hanauer Lastr. Kreuzungsbereich im Bereich Kaufhaus Benzing
Schulstraße
Umfeld Parkanlage und Grundschule

Der Main Kinzig Kreis hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese finden Sie unter: www.mkk.de

Außerdem ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk auch in diesem Jahr in ganz Deutschland verboten. So sollen Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerk vermieden werden, um die durch Corona stark belasteten Krankenhauskapazitäten zu schonen. Auch auf das Silvester Feiern in größerer Runde sollte in Zeiten von Corona verzichtet werden, erinnert Bürgermeister Dr. Eitz daran, dass für den öffentlichen Raum seit dem 28. Dezember Kontaktbeschränkungen gelten, wonach nicht mehr als 10 Personen, die geimpft oder genesen sind, zusammentreffen dürfen. Ist eine ungeimpfte Person darunter, reduziert sich der Teilnehmerkreis auf den eigenen Haushalt sowie zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts. „Auch wenn in Hessen die Kontaktbeschränkungen im privaten Rahmen nur Empfehlungscharakter haben, appellieren wir an die Freigerichter Bürgerschaft, die Zahl der Kontakte so niedrig wie möglich zu halten.“


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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