Neben bestehendem Abstandsgebot, Maskenpflicht, Handdesinfektion und vorheriger Terminvereinbarung wird im Rathaus die 3G-Regelung angewandt. Das bedeutet, dass der Zutritt nur für Geimpfte, Genese, Getestete möglich ist, wobei ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kontrolliert wird der Nachweis des Impfstatus/Genesenenstatus oder des Testzertifikats zusammen mit einem Ausweisdokument am Eingang des Rathauses.
Nach wie vor ist eine vorherige Terminvergabe unabdingbar. Es wird empfohlen, für einen Termin im Bürgerbüro oder im Gewerbeamt das Termin-Verwaltungs- und Informations-System (TEVIS) zu nutzen. Hierbei kann man online einen Termin auswählen und reservieren. Mit jeder Reservierung gibt es eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen darüber, welche Unterlagen mitzubringen sind sowie später eine Erinnerungsmail. Sollten Termine doch nicht wahrgenommen werden können, ist eine Änderung jederzeit möglich. Auf der Startseite der Homepage www.freigericht.de unter „Online Terminvergabe“ oder direkt unter https://tevis.ekom21.de/frt/?rs können Termine vereinbart werden.
Darüber hinaus besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, Termine unter der Telefonnummer 06055 916 – 310 zu vereinbaren. Die Sprechzeiten des Bürgerbüros sind montags – freitags von 08:30 – 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 – 18:30 Uhr.
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