Wohnraumsuche für Flüchtlinge "Danke für spätes Einsehen des Bürgermeisters"

Freigericht
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Die Wählergemeinschaft „Die Freigerichter“ begrüßt es außerordentlich, dass aus ihrer Sicht mittlerweile ein Umdenken bei Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD) und seiner Verwaltung eingesetzt hat.

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"Wurde das bei den Haushaltsberatungen für 2021 im Februar und März 2021 noch vehement abgelehnt – wahrscheinlich, weil es ja ein Antrag der „Freigerichter“ war - schreibt der Bürgermeister nun in die Zeitung, dass bei der Wohnraumsuche für Geflüchtete die Gemeinde als Vermieter auftritt; nicht der Eigentümer". heißt es in einer Pressemitteilung.

Da hätten sich „Die Freigerichter“ in jener Sitzung der Gemeindevertretung am 5.3.2021 wie auch zuvor im Haupt- und Finanzausschuss am 11.2.2021 diesbezüglich doch einiges anhören müssen. "Wir  wollten damals geklärt haben, wer denn als zentraler Vermieter bei der Wohnraumanmietung für Flüchtlinge auftritt. Und eine neuerliche Einstellung von noch mehr Geld – summa summarum 150.000 Euro – für erneuten Grunderwerb wollten wir auch nicht weiter ausgeben, denn es hatte einige Stimmen in der Freigerichter Bevölkerung gegeben, was dem Integrationsgedanken natürlich entgegensteht. Denn Ankauf und Unterhaltung seien langfristig finanziell zu belastend für die Gemeinde. Und, was den Ankauf auf Gemeinde - also des Steuerzahlers - Kosten und die äußerst geringe Belegung des von der Gemeinde angekauften Anwesens Gelnhäuser Straße 1 betraf, angeblich, weil sich die Ethnien nicht vertragen könnten: Dann muss man eben schauen, dass sich möglichst viele Menschen miteinander vertragen und entsprechend belegen“ so der Fraktionsvorsitzende der „Freigerichter“, Klaus Brönner, der auch die aktuellen Zahlen an real eingetretenen Zuweisungen im Vergleich zu prognostizierten wissen möchte, "die sehr vom Bürgermeister unter Verschluss gehalten werden". Viele wohnungssuchende Freigerichterinnen und Freigerichter würden sich auch sehr über die Gestellung einer günstigen oder kostenlosen Wohnimmobilie durch die Gemeinde freuen, so dass weitere Wohnungsinvestitionen auch bei denen ankommen sollten, die sie am dringendsten benötigen und nicht nur bei den zugezogenen Schutzbedürftigen, also wirklich bei allen. „Und das müsste einem Bürgermeister, der das 'sozial' in seiner Partei hat, eigentlich klar sein“, so Martin Pagitsch.

Und so lautete damals der Antrag: „Wir beantragen die 150.000 € unter dem Produkt 52.2.01, Maßnahme 001 „Schaffung und Unterhaltung von Wohnraum für Flüchtlinge - Grunderwerb“ zu löschen. Schaffung eines neuen Produktes: Suche und Akquise von durch die Gemeinde anzumietende Wohnungen für Flüchtlinge. Dafür sollen 10.000 € in den Haushalt gestellt werden“. Das wurde im HFA bei der eigenen Ja-Stimme der „Freigerichter“ und einer Enthaltung abgelehnt. "Bei der folgenden Gemeindevertretung waren es zwei Ja-Stimmen und 24 Gegenstimmen. Bei Bedarf müssten doch Wohnungen durch die Gemeinde selbst angemietet werden, so das Anliegen der „Freigerichter“. Dadurch wäre den betroffenen Flüchtlingen, den Vermietern und den Finanzen der Gemeinde Freigericht wesentlich geholfen. Für Suche und Akquise von durch die Gemeinde anzumietende Wohnungen für Flüchtlinge sollten ausreichende 10.000 Euro in den Haushalt gestellt werden. Woran sich die Geister jedoch schieden, war die zentrale Frage, wer denn als Vermieter und Mieter auftritt. Auch wenn damals Gemeinde und Kreis hinter einem solchen Mietverhältnis standen, unterschrieb bisher der Schutzbedürftige selbst den Mietvertrag. Er ist also privatrechtlich Vertragspartner des Vermieters, auch wenn der Mietzins von der Behörde übernommen wird. Hier sollten andere Lösungen gefunden werden, um den potentiellen Vermietern, von denen es in Freigericht durchaus einige geben könnte, mehr Sicherheit zu geben und Ängste zu nehmen“, so die Argumentationslinie der „Freigerichter“ Anfang 2021.

Mietverträge müssten zwingend mit der Gemeinde abgeschlossen werden, erst dann erhöhe sich die Bereitschaft der Eigentümer, an Flüchtlinge zu vermieten. "Es gab durchaus einige Fälle, wo die Wohnung verwüstet wurde und die Vermieter logischerweise auf den Kosten sitzen geblieben waren. Und nun heißt es in den aktuellen Presseveröffentlichungen der Gemeinde: 'Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD) bittet daher alle, die Wohnraum in Freigericht vermieten oder solchen derzeit leer stehen haben, diesen der Gemeinde Freigericht zur Anmietung anzubieten. (…) Vermieter, die bereit sind, ihre Wohnungen an die Gemeinde Freigericht zur Unterbringung von Geflüchteten zu vermieten, können sich bei (…) über das weitere Vorgehen informieren.' An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an den Bürgermeister für dessen späte Einsicht“, so Klaus Brönner.


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