Torsten Schädel (Grüne) rückt ins Parlament nach

Freigericht
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Der Gemeindevertreter Sturmius Maier des Wahlvorschlages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat durch schriftliche Erklärung vom 01.02.2022 auf sein Mandat in der Gemeindevertretung verzichtet.

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Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde das Nachrücken von Torsten Schädel festgestellt. Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Rathaus, Rathausstraße 13, 63579 Freigericht einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


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