In der Debatte über den Bau von Windkraftanlagen meldet sich die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) zu Wort.
In der Debatte über den Bau von Windkraftanlagen meldet sich die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) zu Wort.
"Im Zuge der vergangenen Wochen und Monate wurde viel über das Thema 'Windkraft in Freigericht' und einen möglichen Bau von Windkrafträdern in Freigericht gesprochen. Leider wurde und wird im Zuge dieser Diskussionen die sachliche Ebene in der letzten Zeit sowohl durch Beiträge in den sozialen Medien, durch Flyer mit zum Teil völlig abwegigen, faktenfremden Behauptungen als auch im Umgang der Fraktionen innerhalb der Gemeindevertretung nicht selten verlassen. Die UWG Fraktion möchte sich - und so wurde dies auch von uns in der letzten Gemeindevertretersitzung erläutert - in keinster Weise an Populismus und Polemik beteiligen. Daher möchten wir einige Aspekte sachlich richtig stellen, da von verschiedener Seite immer noch falsche Angaben an die Bürger in Freigericht übermittelt werden. Dies soll an dieser Stelle dazu beitragen, mehr Transparenz bezüglich dieser Thematik zu ermöglichen und Missverständnissen aber auch bewussten Falschdarstellungen entgegenzuwirken!", so die UWG.
Dass die Gemeindevertretung in Freigericht in der jüngsten Gemeindevertretersitzung den Bau von Windkraftanlagen in Freigericht mehrheitlich beschlossen habe, sei eine Falschaussage: "Richtig ist, dass es auf Grund des Klimawandels und des in Freigericht ausgerufenen Klimanotstandes in den letzten Monaten mehrere Informationsveranstaltungen (online abrufbar auf der Seite der Gemeinde Freigericht) mit Experten in Freigericht zu den Themen Klimaschutz, erneuerbare Energien sowie Natur- und Hochwasserschutz sowie Ausflüge zu bestehenden Windkraftanlagen gegeben hat. Auf Grund dieser Informationen und Beratungen innerhalb der einzelnen Fraktionen hat die Mehrheit der Gemeindevertretung nunmehr beschlossen, dass die Gemeinde Freigericht in den kommenden Jahren eine 'ergebnisoffene' Prüfung mit Gutachten aus allen möglichen Bereichen (so z. B. Standortana-lysen, Arten- und Naturschutzprüfungen und aufwendige Genehmigungsverfahren etc.) ermöglichen soll. Diese Gutachten sollen in den kommenden Jahren jedoch erst Aufschluss darüber geben, ob der Bau von Windrädern in Freigericht überhaupt möglich ist. Letztlich kann sich also genauso gut ergeben, das der Bau von Windrädern in Freigericht überhaupt nicht möglich ist und daher auch nicht durchgeführt werden wird. In keinster Weise wurde daher in der vergangenen Woche der verbindliche Bau von Windrädern in Neuses beschlossen! Die UWG befürwortet eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema Windkraft. Dabei sollen auch mögliche Bürgerbeteiligungen im Rahmen von Energiegenossenschaften mit erörtert werden. Ebenso werden wir die Überlegungen und Pläne zum Thema Solarenergie in Freigericht weiter unterstützen und konstruktiv begleiten. Die unter anderem von der UWG eingebrachten Anträge zur finanziellen Unterstützung privater Solaranlagen sowie Solarbeleuchtung von Straßen in Freigericht werden dazu gerade in den Gemeindegremien bearbeitet."
Dass die UWG einen Bürgerentscheid zum Thema Windkraft abgelehnt habe, sei ebenfalls eine Falschaussage: "Richtig ist, dass die UWG diesbezüglich in der jüngsten Gemeindevertretersitzung exakt das Gegenteil erklärt hat! Die hessische Gemeindeordnung sieht gesetzlich zwei Möglichkeiten vor, einen Bürgerentscheid (Abstimmung der Bürger) durchzuführen. Das von CDU und 'Gemeinsam für Freigericht' (GFF) befürwortete Vertreterbegehren gibt es in Hessen erst seit circa 5 Jahren. Dabei bestimmt eine große Mehrheit der Gemeindevertretung selbst, dass es eine Abstimmung der Bürger zu dem Thema geben soll. Diese Neuerung ist dabei nicht frei von Kritik. Es erlaubt Gemeindevertretern die Flucht aus Ihrer eigenen Verantwortung bei für sie schwierigen Themen. Dies unterstützen wir als UWG deshalb nicht. Als gewählte Gemeindevertreter gehört es gerade zu unseren Pflichten, uns als von den Bürgern der Gemeinde demokratisch gewähltes Organ auch kontroversen und unpopulären Themen zu stellen. Ein Wegschieben unserer Verantwortung kommt für uns als UWG-Fraktion und gewählte Gemeindevertreter daher nicht in Betracht! Wir stellen uns unserer Verantwortung. In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels wäre es unangemessen, sich dieser Debatte nicht unvoreingenommen und faktenbezogen zu stellen. Dies heißt aber keineswegs, dass wir als UWG die zweite gesetzlich vorgesehene Möglichkeit eines Bürgerentscheides ablehnen. Dies wäre ein Bürgerbegehren, das heißt der Antrag einer bestimmten im Gesetz festgeschriebenen Anzahl von Bürgern unserer Gemeinde, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Dies wurde von uns ganz klar und deutlich in der Gemeindevertretersitzung dargelegt. Sollte dies nach wie vor anders verbreitet werden, so ist dies schlicht und einfach falsch und stellt in keinster Weise die Ansicht der UWG dar. Die UWG steht zu den Gesetzen und der demokratischen Möglichkeit der direkten Beteiligung der Freigerichter Bürger. Sollte sich die entsprechende Anzahl von Unterstützern ergeben, so wird die UWG diesen Bürgerentscheid selbstverständlich mit begleiten. Das Interesse der Bürger an dieser Thematik kann unseres Erachtens aber nur durch das zu erreichende gesetzlich vorgeschriebene Quorum, das heißt die vorgeschriebene Befürworteranzahl, demokratisch sichergestellt werden. Bei der Auseinandersetzung über das Bürgerbegehren ist es aus Sicht der UWG gerade wichtig, sich die Fakten aufzurufen und stets zu berücksichtigen, in welchem Verfahrensstand sich die Debatte um die Errichtung von Windkrafträdern derzeit befindet. Scheuen Sie sich bitte nicht, uns direkt anzusprechen und sachliche Argumente in die laufende Debatte miteinzubringen. Eine Möglichkeit stellt dazu zum Beispiel auch das seit November 2021 neue UWG-Bürgertelefon dar, durch das die UWG unter der Nummer 06055/8932967 schnell und einfach für jeden Bürger zu erreichen ist."
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