Windkraft in Freigericht: Bürger entscheiden am 10. Juli

Freigericht
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Die Gemeindevertretung hat einen Bürgerentscheid über den Bau von Windkraftanlagen für zulässig erklärt und im zweiten Anlauf zugestimmt. Anfang Februar war in namentlicher Abstimmung noch eine Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger abgelehnt worden (wir berichteten), nachdem jetzt über 2.400 Unterschriften pro Bürgerentscheid abgegeben worden waren und damit die nötige Anzahl für einen Bürgerentscheid deutlich überschritten wurde, beugte sich das Parlament dem Wählerwillen.

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Der Bürgerentscheid wird 10. Juli 2022 stattfinden, die zu entscheidende Frage lautet: „Soll der Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Freigericht vom 4. Februar 2022 (Vorlage VO/2021/240) aufgehoben werden, in dem die Gemeindevertretung eine Windenergienutzung auf der Wind-Vorrangfläche im Ortsteil Neuses grundsätzlich befürwortet und den Gemeindevorstand beauftragt hat, die ersten konkreten Diskussionsschritte mit einem Projektplaner für Windenergieanlagen einzuleiten und den zuständigen Fachausschüssen zur weiteren Beratung im 1. Quartal 2022 einen ersten Sachstandsbericht über die Ergebnisse dieser Diskussionen vorzulegen?“ Wer gegen die Windkraftanlagen im Neuseser Wald ist, muss mit "Ja" stimmen, wer für den Bau der Windräder ist mit "Nein".

Damit die Windkraftpläne in Freigericht gestoppt werden, muss allerdings nicht nur beim Bürgerentscheid die Mehrheit mit "Ja" stimmen, sondern dieses Mehrheit muss auch mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten wiederspiegeln. Bedeutet: 11.721 Bürgerinnen und Bürger waren bei der Kommunalwahl 2021 wahlberechtigt, orientiert man sich an dieser Zahl, müssen sich mindestens fast 3.000 Wahlberechtigte gegen die Windkraft entscheiden - und es dürfen nicht mehr Wahlberechtigte dafür sein. In der Hessischen Gemeindeordnung steht hierzu: "Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern mindestens 15 Prozent, in Gemeinden mit mehr als 50000 Einwohnern mindestens 20 Prozent und in den sonstigen Gemeinden mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt." Bei Stimmengleichheit gilt die Frage übrigens als mit "Nein" beantwortet. Wird das geforderte 25-Prozent Quorum nicht erreicht, hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden. Auch wichtig: Der Bürgerentscheid mit gültiger Mehrheit hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung kann einen Bürgerentscheid frühestens nach drei Jahren abändern. 

Die Gemeinde Freigericht hat übrigens Erfahrung mit Bürgerentscheiden: Im Mai 2011 wurde die geplante Erweiterung des Golfplatzes Hof Trages gekippt, damals wurden sowohl das notwendige Quorum als auch die nötige Mehrheit deutlich erreicht.


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