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Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz bittet um Verständnis, dass die Zugangsbedingungen zum Rathaus aus präventiven Gründen weiterhin Gültigkeit haben. Das bedeutet, dass der Zutritt nur für Geimpfte, Genese und Getestete möglich ist, wobei ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kontrolliert wird der Nachweis des Impfstatus/Genesenenstatus oder des Testzertifikats zusammen mit einem Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) am Eingang des Rathauses. Außerdem gelten Maskenpflicht, Abstandsgebot, Handdesinfektion und vorherige Terminvereinbarung.

„Angesichts nach wie vor hoher Inzidenzwerte im Kreisgebiet und in Freigericht sind diese Maßnahmen aus Gründen der Fürsorgepflicht erforderlich“ erklärt Dr. Eitz. Der Schutz der Besucher und der Mitarbeiter habe oberste Priorität. Nach der bis 25.05.2022 gültigen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen, um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, weiterhin Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit getroffen werden. Dabei sind die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutzgesetz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen und umzusetzen.


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