Freigericht: 19-Jähriger flüchtet nach Alkoholunfall

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Erst war Party angesagt, dann kam das böse Erwachen: Weil ein 19-Jähriger stark alkoholisiert einen Unfall baute und danach noch flüchtete, wurde er vor dem Amtsgericht Gelnhausen verwarnt. Jugendrichterin Anna Schad verpflichtete den jungen Freigerichter, wegen der Trunkenheitsfahrt und der Unfallflucht 40 Sozialstunden abzuleisten. Außerdem verhängte sie eine weitere Sperre für die Fahrerlaubnis von sechs Monaten.

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Diese ist ihm bereits seit dem Vorfall am 21. November vergangenen Jahres entzogen. Da war der Heranwachsende morgens gegen 2 Uhr auf dem Heimweg von einer Fete. Am Steuer des Pkw seines Vaters kam er von der Fahrbahn ab und walzte auf einem angrenzenden Grundstück den Zaun nieder.

Anstatt anschließend die Polizei zu rufen, rief er lieber ein paar Kumpels herbei. Gemeinsam schoben sie den Unfallwagen wieder auf die Straße. Und er trat den weiteren Heimweg an. Doch schon bald kam ihm die Polizei auf die Schliche. Die Beamten baten ihn zur Blutentnahme. Diese ergab einen Wert von mindestens 1,71 und höchstens 2,81 Promille. Er wisse nicht mehr, warum er sich damals noch in diesem Zustand hinters Steuer gesetzt habe, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Eine Rolle spielte dabei eine seinerzeitige Verletzung, die sein Gehen erschwerte. Insgesamt brachte ihm der Vorfall mächtig Ärger ein. Nicht nur, dass er jetzt monatelang kein Auto fahren darf. Wegen des alkoholbedingten Unfalls zahlte auch die Autoversicherung nicht. So musste er nach eigenen Angaben mit seinem ersparten Geld die Reparatur an Vaters Wagen bezahlen. Und der Zaun wurde in Eigenleistung neu aufgebaut.

„Die Botschaft ist bei meinem Mandanten angekommen“, resümierte sein Verteidiger. Dieser habe verstanden, dass Alkohol und Straßenverkehr nicht zusammenpassen. Und auch der bislang unbescholtene Angeklagte betonte: „Ich komme hier nicht mehr wieder zu Gericht.“ Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig. / hd


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