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"Damit entfällt dann die Rechtsgrundlage, mit der ein Arbeitgeber Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz treffen kann", erklärt Bürgermeister Dr. Albrecht Eitz (SPD). Deshalb passt die Gemeinde Freigericht ihre Hausregeln an.

Um sich und andere zu schützen, bittet die Gemeinde Freigericht ab dem 26.05.2022 beziehungsweise ab dem 27.05.2022 nach dem Feiertag, im Rathaus weiterhin eine Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske) zum Schutz vor dem Coronavirus zu tragen. Eine Verpflichtung zum Tragen einer (FFP2-)Maske, wie bisher, besteht dann nicht mehr. Dies gilt sowohl für alle Beschäftigten als auch für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses. Es wird weiterhin um Einhaltung der AHA+L-Regeln gebeten.

 


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