Windräder dürfen nicht "einfach so" gebaut werden

Freigericht
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Nach dem Bürgerentscheid Windenergie in Freigericht am 10. Juli 2022 meldet sich die Arbeitsgruppe Windenergie des Energiestammtisches Freigericht (ESF) mit einer Pressemitteilung zu Wort.

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Birgit Hertlein, Leiterin der ESF Arbeitsgruppe Windenergie Freigericht, und Josef Keller, 1. Vorsitzender des Energie-Stammtisches Freigericht e.V., haben den Ausgang des Bürgerentscheids zur Windenergie in Freigericht begrüßt. Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, circa 53 Prozent der Wählerinnen und Wähler votierten für die weiteren Planungen zur Errichtung von bis zu vier Windenergieanlagen auf dem Freigerichter Gemeindegebiet.

Die Arbeitsgruppe Windenergie Freigericht bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern: "Vielen Dank! Der Dank ist allerdings auch mit dem Wunsch verbunden, dass alle Freigerichter pro oder contra wieder zusammen finden und keine allzu großen Gräben bestehen bleiben." Birgit Hertlein: „Das klar positive Votum der Menschen in Freigericht ist eine Signalwirkung für den Ausbau der Windenergie in der Region und im gesamten Main-Kinzig-Kreis. Es beweist, dass transparente, interaktive Bürgerinformation und eine sachliche Argumentation den Weg für die mehrheitliche Akzeptanz der Windenergie vor Ort freimachen. Hier hat die vom ESF ins Leben gerufene Arbeitsgruppe hervorragende Arbeit geleistet. Sie hat die Bürgerinnen und Bürger überzeugen können, dass wir die dezentrale Energiewende deutlich beschleunigen müssen, um unabhängiger von fossilen Energieimporten zu werden und daher ist der Bau von Windenergie ein Gebot der Stunde.“ Im Bürgerentscheid wurde darüber abgestimmt, ob auf den im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergieanlagen, unter Beachtung von Kriterien errichtet werden können.

Josef Keller erläutert die Einzelheiten: „Es können und dürfen Windräder 'nicht einfach so', das heißt unkontrolliert, gebaut werden. Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsgesetz (BImSchG). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere öffentlichrechtliche Zulassungen für die Anlage ein. Das heißt, dass neben der Genehmigung z. B. keine separate Baugenehmigung oder naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung erforderlich sind. Im Emmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird deshalb umfassend geprüft, ob dem Vorhaben Vorschriften des öffentlichen Rechts entgegenstehen. So werden z. B. die Auswirkungen der Anlage auf den Naturhaushalt und den Biotop- und Artenschutz auf Grundlage des Naturschutzrechts beurteilt. Nach dem Baurecht wird geprüft, ob die Anlagen gemäß den geltenden Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen planerisch zulässig und ob sie standsicher sind. Außerdem sind etwa der Arbeits-, Brand-, Denkmal- und Immissionsschutz oder die Regeln über Landwirtschaft und Forst, Straßen- und Luftverkehr sowie Boden- und Gewässerschutz zu beachten. Das bedeutet u. a., dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen, z. B. durch Lärm oder Schattenwurf oder sonstigen Gefahren, etwa durch Brände oder Eiswurf, hervorgerufen werden dürfen. Zentrales Kriterium bei der Auswahl eines Windenergiestandortes ist außerdem dessen Windausbeute: Wie stark und kontinuierlich weht der Wind über dem Flurstück? Darüber geben zum Beispiel Daten vom Deutschen Wetterdienst Auskunft. Anhand sogenannter Windatlanten ist zu erkennen, ob ein Flurstück in einem windhöffigen Gebiet liegt. Ist dies der Fall, werden die potenziellen Flächen vor Ort begutachtet. Zusätzlich wird auf langfristige Windmessungen gesetzt, um die Wirtschaftlichkeit des Windenergieprojekts beurteilen zu können. Durch den Einsatz von Geoinformationssystemen und Vermessungsingenieuren findet eine genaue Standortvermessung statt. Der Projektplaner erhält auf diesem Wege einen detaillierten Überblick über Geländeeigenschaften und Liegenschaften. Wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht, hat der Antragsteller einen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung (siehe § 6 Absatz 1 BImSchG). Wenn es nötig ist, kann eine Genehmigung mit Nebenbestimmungen (etwa Auflagen oder Bedingungen) versehen werden, um die Einhaltung von Pflichten des Betreibers sicherzustellen. Entspricht das Vorhaben den rechtlichen Anforderungen nicht und kann deren Einhaltung auch nicht durch Nebenbestimmungen erreicht werden, muss der Genehmigungsantrag abgelehnt werden. Die Genehmigungsbehörde hat keinen Entscheidungsspielraum. Deshalb dürfen Aspekte, die keine gesetzlichen Anforderungen darstellen, bei der Entscheidung keine Rolle spielen. (Auszüge aus Veröffentlichungen des RP Darmstadt. Die Beauftragung und Überwachung des gesamten Windenergie Projektes werden ausschließlich durch die politischen Gremien der Gemeinde Freigericht vorgenommen. Die Arbeitsgruppe Windenergie des Energiestammtisches Freigericht e.V. appelliert an dieser Stelle nochmals, die angesprochene Bürgerbeteiligung auch in hohem Maße vorzusehen. Auch Gespräche mit den Kreiswerken Main Kinzig wegen eines Regionalstromtarifes sind sehr wünschenswert und würden sicher eine noch größere Akzeptanz hervorrufen. Beteiligungen des Energie-Stammtisches an Informationsveranstaltungen in Nachbargemeinden, zum Thema Windenergie werden nicht von allen Vorstandsmitgliedern des ESF als richtig empfunden, aber auch hier gilt eine demokratische Abstimmung als Grundlage Vielleicht an dieser Stelle noch eine Richtigstellung: Der ESF hat sich bereits vor Jahren dazu entschlossen, keine Genossenschaftlichen Projekten zu betreiben, das gilt auch für die eventuellen Windräder in Freigericht. Einzelne Mitglieder haben kleine Anteile (Mindestbetrag 1.000 Euro) an der Energiegenossenschaft Main Kinzig e. G., um sich an der Energiewende zu beteiligen, aber auch, um Einblicke in die genossenschaftliche Arbeit zu erlangen. Ein Interesse von Seiten des ESF bezüglich einer Beteiligung an den geplanten Windkraftanlagen, in Freigericht liegt nicht vor. Zum Abschluss wünschen wir der Gemeindeverwaltung eine glückliche Hand bei der Auswahl des Projektentwicklers und den politischen Parteien und Gemeindegremien eine sehr hohe Aufmerksamkeit, um das Bestmögliche für die Freigerichter Bürger zu erreichen."


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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